Seit dem 1. Januar 2019 sind die Richtlinien bezüglich der Kontrolle der Wasserqualität in öffentlichen Schwimm- und Strandbädern in das Reglement über die Lebensmittelsicherheit (LMSR) integriert.
Öffentliche Schwimmbäder
Gestützt auf obgenanntes Reglement, kontrolliert das Amt regelmässig die mikrobiologische Qualität des Wassers, das Funktionieren der Installationen für die Wasseraufbereitung (Chlorierung), die Sauberkeit der Schwimmbecken und Nebenanlagen sowie das Betriebsführungsheft des verantwortlichen Wärters.
Der Betreiber oder die Betreiberin muss den Unterhalt des Schwimmbads gemäss der SIA-Norm 385/9 gewährleisten. Die Ergebnisse der Kontrollen sowie Unterhaltsarbeiten und besondere Ereignisse müssen schriftlich festgehalten werden.
Neue Ausgabe der Norm SIA 385/9 gültig ab 01.08.2023
Gemäß Artikel 13 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen alle öffentlich zugänglichen Schwimmbäder nach den anerkannten Regeln der Technik, die in der SIA-Norm 385/9 vorgeschrieben sind, eingerichtet, betrieben oder abgeändert werden. Diese Norm wurde überarbeitet und mit einer neuen Ausgabe aktualisiert, die seit dem 01.08.2023 gültig ist. Wir weisen die Betreiber von Schwimmbädern darauf hin, dass diese neue Ausgabe einige wesentliche Änderungen enthält, wie z.B. neue Vorschriften:
- für die Mindestmenge an Frischwasser pro Person und Tag je nach Beckenart;
- für mehrstufige Regenerationssysteme und neue Filtertechnologien;
- für die verschiedenen Arten von Becken oder Wasseranlagen.
Die Norm SIA 385/9 kann über den folgenden Link bestellt werden (siehe Externe Links am Ende der Seite).
Öffentliche Strandbäder
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kontrolliert alljährlich die Wasserqualität der zwölf öffentlichen Strandbäder des Kantons Freiburg.
Die Wasserproben aus den öffentlichen Strandbädern wurden gemäss den «Empfehlungen zur Untersuchung und Beurteilung der Badewasserqualität von See- und Flussbädern» der Bundesämter für Umwelt und für Gesundheit untersucht. Gemäss diesen Empfehlungen wird die Wasserqualität in vier Klassen (A bis D) aufgeteilt. Diese Aufteilung ermöglicht eine Beurteilung des Wassers im Hinblick auf seine hygienische Unbedenklichkeit aus bakteriologischer Sicht.
Die öffentlichen Strandbäder unterstehen der Verantwortung der Gemeinwesen (Gemeinden) und werden jährlich untersucht. Diese Strände verfügen über minimale Infrastrukturen – Duschen, Kabinen und sanitäre Anlagen. Je nach Analyseergebnissen kann der Kantonsarzt die Schliessung durch den Betreiber anordnen.
Der Gesungheitszustand der öffentlichen Strandbäder des Kantons wird einmal jährlich in Form einer Karte veröffentlicht (siehe unten). Die Beurteilung im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung soll mit den Hinweisen aus der folgenden Tabelle ergänzt werden:
Qualitätsklasse |
Beurteilung |
---|---|
A / B |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht zu erwarten. |
C |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen. |
D |
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen. |
Documents
- Wegleitung: Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Badeeinrichtungen im Kanton Freiburg
- Fachbewilligung Desinfektion von Badewasser / Merkblatt A10
- Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson / Merkblatt F01
- Desinfektion von Badewasser in Schwimmbädern mittels Stosschlorung
- BLV - Informationsschreiben 2019/5 : Chlorat in Badewasser und Massnahmen für eine Minimierung
- Wasserqualität der öffentlichen Strandbäder im Kanton Freiburg