Der gesamte Trinkwasserverbrauch der Kantonsbevölkerung beträgt schätzungsweise 20 Millionen m³ pro Jahr, was etwa 220 Litern pro Einwohner und Tag (einschliesslich Industriebrauchwasser) entspricht.
Insgesamt gibt es 8’600 registrierte Grundwasserfassungen und Quellen. Die Qualität des verwendeten Grundwassers verursacht in den meisten Gemeinden im Kanton keine grösseren Probleme. Allerdings mussten einige Gemeinden wegen des Verschmutzungsgrades des Grundwassers ihre Quellen aufgeben und sich an andere Versorgungsnetze anschliessen. Bei gewissen Fassungen muss das Wasser behandelt werden, damit es den Kriterien für Trinkwasser genügen kann. Dasselbe gilt für das Wasser, das oberirdischen Gewässern entnommen wird.
Zwar kann dank der Massnahmen zum Schutz der Trinkwasserfassungen, von denen einige noch realisiert werden müssen, verhindert werden, dass das Grundwasser durch Bakterien verseucht oder anderweitig verschmutzt wird. Doch bleibt das Grundwasser auch weiterhin ein gefährdetes Gut.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Festlegen einer allgemeinen Strategie für den Grundwasserschutz gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften
- Ausarbeiten von Massnahmen für den Grundwasserschutz, damit die Qualität des Grundwassers entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften jederzeit sichergestellt ist
- Ausscheiden und Validieren von Grundwasserschutzzonen und -Gewässerschutzbereichen (Online-Karten)
- Erteilen von Bewilligungen gemäss GSchV (Art. 32 Abs. 2), insbesondere für Grundwassernutzungen, Absenkung des Grundwasserspiegels und Bohrungen (Erdwärmesonden, Explorationsbohrungen usw.)
- Umsetzen von verstärkten Grundwasserschutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und anderen menschlichen Aktivitäten (Zu-Zonen; Schutz vor persistenten Schadstoffen)
- Beobachten der Qualität der Grundwasserressourcen auf kantonaler Ebene
- Information und Beratung im Bereich Grundwasser