Folgende Aktivitäten müssen bewilligt werden:
- Bohrungen
- Freilegen des Grundwassers und Anlagen, die Deckschichten oder Grundwasserstauer verletzen
- dauernde Entwässerungen und Bewässerungen
- Untertagebauten im Kontakt mit dem Grundwasser
- Grundwassernutzungen oder Senkung des Grundwasserpegels (einschliesslich Nutzungen zu Heiz- und Kühlzwecken)
Die Bewilligungsgesuche (Gesuch um Bewilligung einer Bohrung, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung einer Anlage oder Aktivität in einem besonders gefährdeten Bereich) sind jedem Baugesuch beizulegen, das eine der oben erwähnten Aktivitäten einschliesst. Das Bewilligungsgesuch kann auch vor der Auflage eines Bauprojekts eingereicht werden.
In einigen Fällen (insbesondere bei der Grundwassernutzung) sind hydrogeologische Untersuchungen (durch einen Geologen oder einen spezialisierten Ingenieur) erforderlich, bevor eine Bewilligung erteilt wird.
Die Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche können online eingesehen werden.