Mit der Deregulierung des Tankvollzugs durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurden die Tankanlagen für die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in die Eigenverantwortung der Inhaber übertragen. Die Oberaufsicht über den Tankvollzug ist neu bei den Kantonen.
Die Inhaberinnen und Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, chemische Flüssigkeiten) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden (Art. 22 Abs. 1 GSchG). Bewilligungspflichtige Lageranlagen (Art. 19 Abs. 2 GSchG) müssen mindestens alle zehn Jahre auf ihre Wassergefährdung hin überprüft werden (Art. 19 Abs. 1 GSchG). Die Leckanzeigesysteme von Lageranlagen müssen bei Tanks und doppelwandigen Rohrleitungen alle 2 Jahre überprüft werden (Art. 32a Abs. 3 GSchV).»
In den Grundwasserschutzzonen S sind mittelgrosse, freistehende Tanks, Kleintanks sowie Gebindelager über 450 Liter bewilligungspflichtig und abnahmepflichtig.
In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen sind Lagertanks von 2'001 bis 250'000 Liter eine Bewilligungspflicht erforderlich.
Alle Lagertanks über 450 Liter müssen angemeldet werden. Vor Inbetriebnahme der Installation ist das Meldeformular dem Amt für Umwelt (AfU) und der Gemeinde zuzustellen.
Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen (siehe Fachbetriebe (citec-suisse.ch) unter Fachbetrieben) ausgeführt werden.
Die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen haben die Inhaberinnen und Inhaber mind. 10 Jahre aufzubewahren.
Die Aufgaben des Amts für Umwelt
- Verwaltung des Katasters der Lageranlagen für Kohlenwasserstoffe
- Kontrolle der Anlagen und allfällige Sanierung
Dokumentation
- Aufforderung zur Kontrolle, Revision oder Ausserbetriebsetzung einer Tankanlage - Vorlage
- Mahnung betreffend die Kontrolle, Revision oder Ausserbetriebsetzung einer Tankanlage - Vorlage
- Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten - Modell einer Gemeinde-Verfügung
- Information für die Inhaberinnen und Inhaber von Tankanlagen für Heizöl, Diesel oder Benzin - Flyer für die Gemeinden
- Zweiwandige Kleintanks und ähnliche Anlageteile für Heiz- und Dieselöl - Übersichtstabelle
- Tankanlagen: Melden einer Installation - Formular
- Konformitätsbestätigung - Formular