Oberflächengewässer werden hauptsächlich für Freizeitaktivitäten (Fischerei, Tourismus, Schifffahrt), zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen und für die Erzeugung von Elektrizität genutzt. Der Kanton hat die Pflicht, günstige Bedingungen für die Nutzung der öffentlichen Gewässer zu schaffen. Die Nutzung ist in den meisten Fällen an eine Bewilligung oder Konzession gebunden.
Bei hohem Wasserpegel können oberirdische Gewässer eine Gefahr darstellen. Mit der Unterstützung des Kantons müssen die Gemeinden die Sicherheit von Personen und Gütern gewährleisten. Dementsprechend müssen sie Massnahmen zu deren Schutz ergreifen, angefangen beim Gewässerunterhalt. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Gemeinden Massnahmen zur Raumnutzung treffen, um die Schäden zu begrenzen. Als letzte Massnahme können Schutzbauten gegen Hochwasser und Murgänge, wie etwa Dämme und Rückhaltebecken, errichtet werden.
Bisweilen können die Massnahmen zur Gewässernutzung und zum Schutz vor Naturgefahren den Massnahmen zum Schutz der Wasservorkommen und der Wasserbiotope widersprechen.
Ein Fliessgewässer stellt einen Lebensraum dar, den es zu schützen gilt und der nicht nur das Wasser selber, sondern auch das Fluss- oder Bachbett, das Ufer sowie die dazugehörige Fauna und Flora umfasst. Der Zustand der Fliessgewässer wird nicht nur durch die verschiedenen Verschmutzungen beeinflusst, sondern zu einem guten Teil auch durch Veränderungen des Abflussregimes, beispielsweise aufgrund der Wasserkraftnutzung, der Entwässerung von Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten und des Hochwasserschutzes. Die Lebensgemeinschaften im Wasser reagieren empfindlich auf die Morphologie und die Hydrologie, aber auch auf die Gewässerqualität.
Die meisten Freiburger Fliessgewässer - insbesondere im Flachland - wurden durch technische Eingriffe verändert, wobei die Eindolung der Gewässer den stärksten Eingriff darstellt. Die Folge: Obwohl umfangreiche Sanierungsarbeiten vorgenommen wurden und sich der Zustand gewisser Gewässerabschnitte erheblich verbessert hat, zeigen die durchgeführten Analysen, dass nach wie vor fast die Hälfte der untersuchten Fliessgewässer qualitative Defizite aufweist.
Sowohl der Bund als auch der Kanton sind heute bestrebt, die Gewässer zu renaturieren. Renaturierung bedeutet:
- Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts
- Erhalt der natürlichen Wasserläufe
- Revitalisierung der Wasserläufe
- Sicherstellung der natürlichen Fischwanderung
- Schutz und Sanierung der Gewässer zwecks Gewährleistung der Gewässerqualität
- Gewährleistung der Selbstreinigung der Gewässer
- Vernetzung von Flüssen mit anderen Biotopen
- Erhalt oder Wiederherstellung des Landschaftswertes der Wasserläufe
Aufgaben des Amts für Umwelt, Sektion Gewässer
- Untersuchung der Gewässerdynamik und -morphologie
- Messung, Berechnung und Vorhersagen der Abflussmengen
- Erstellung von Gefahrenkarten im Zusammenhang mit den Gewässern
- Überwachung und Subventionierung des Wasserbaus und des Gewässerunterhalts
- Renaturierung der Gewässer
- Begrenzung des Gewässerraums
- Planung der Revitalisierungen der Gewässer
- Sanierung der Wasserentnahmen im Hinblick auf die Wasserkraftnutzung
- Bewirtschaftung der öffentlichen Gewässer
- Bewilligung von Wasserentnahmen in oberirdischen Gewässern
- Bewilligung der Anlegeplätze auf den Wasserflächen
- Signalisation der Schifffahrtswege
- Kontrolle und Besteuerung der Wassernutzung durch Wasserkraftwerke
- Integration der Gewässerbewirtschaftung in die Raumplanungsinstrumente
Aufgaben des Amts für Umwelt, Sektion Gewässerschutz
- Aufsicht und Kontrolle der Qualität der Oberflächengewässer (Hydrobiologie, Chemie)
- Beurteilung der direkten und diffusen Verschmutzungsursachen
- Beurteilung der Auswirkungen von Einleitungen in ein Gewässer
- Erarbeitung der regionalen Massnahmenpläne
Au Fil de la Sarine
Film didactique et documentaire (auf Französisch)