Im Kanton Freiburg, wie für den Rest der Schweiz, haben die Grundkontrollen die Milchhygiene- (weisse Kontrollen) und blauen Kontrollen ersetzt.
Mit der Grundkontrolle wird festgestellt, ob die relevanten gesetzlichen Anforderungen in der ganzen Tierhaltung eingehalten werden.
Die Kontrollen beziehen sich auf die ganze Tierhaltung (alle Nutztiere); ein oder mehrere Kontrollrubriken (Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Milchhygiene, Tierarzneimittel, Tiergesundheit, Tierverkehr, Tierschutz) nach Vorgabe der zuständigen kantonalen Vollzugsstelle.
Mindestens 1 Mal alle 4 Jahre soll jede Kontrollrubrik in jeder Tierhaltung mit einer GK überprüft werden, beziehungsweise 8 Jahre für die Sömmerungsbetriebe.
Grundkontrollen
Lead
Fleisch und Milcherzeugnisse unterliegen regelmässigen amtlichen Veterinärkontrollen in den durch Stichproben ausgewählten Betrieben. Diese Kontrollen werden im Rahmen eines akkreditierten Systems (Norm SN EN 17 020, SIS 0028) durchgeführt..
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.11.2023