Hygiene in der Milchproduktion
Gemäss den spezifischen Anforderungen basierend auf der Risikoerwägung und den Qualitätsnormen, kontrolliert das Amt diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, welche für die Vermarktung bestimmte Milch herstellen. Das Amt kontrolliert die Einhaltung dieser Anforderungen, wobei es die Hygieneanforderung und die Selbstkontrolle überprüft. Allfällige Probleme können dazu führen, dass das Amt Massnahmen anordnen muss, die bis zu einer Milchliefersperre gehen können. Diese Überwachung leistet einen Beitrag dazu, qualitativ einwandfreie Milch auf den Markt zu bringen.
Insbesondere werden folgende Bereiche kontrolliert:
- Haltung und Fütterung der Tiere;
- Sauberkeit, Pflege und Gesundheit der Tiere;
- auf vermarktete Milch anwendbare (normative) Anforderungen
Milchproduktion; Einrichtungen, Methoden und Know-how; - Behandlung (Filtern, Abkühlen...), Transport und/oder Lagerung der Milch;
- Reinigung und Desinfektion der Anlagen und Geräte;
- Zustand der Gebäude, Infrastrukturen, Anlagen und Gerätschaften
Die Inspektionen werden unter der Leitung einer Einrichtung durchgeführt, die über eine Akkreditierung gemäss der geltenden europäischen Norm verfügt (SN EN 17 020, SIS 0028 )
Die Milch einer Herde wird 24 Mal pro Jahr, also 2 Mal pro Monat, offiziell auf die Menge von Zellen und Keimen sowie auf ein allfälliges Vorhandensein von Antibiotika analysiert.