Märkte, Ausstellungen, Versteigerungen und ähnliche Veranstaltungen sind dem Kantonstierarzt im Voraus zu melden.
Der Bewilligungspflicht unterstehen jene Veranstaltungen, bei denen Vieh (Heimtiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Schweinegattung) ausgestellt wird und die mehr als einen Tag dauern oder die eine überregionale Reichweite haben.
Für andere regionale oder lokale Veranstaltungen (insbesondere im Zusammenhang mit Viehhandel) oder Ausstellungen mit anderen Tieren wie Hunde, Katzen, Kaninchen oder Geflügel, genügt eine Meldung. Auch in diesem Fall erlässt der Kantonstierarzt Massnahmen um einer möglichen Ausbreitung von Tierseuchen vorzusorgen.
Das Bewilligungsgesuch muss schriftlich, mindestens zwei Monate vor dem Datum der Veranstaltung bei unserem Amt eingereicht werden und folgende Informationen enthalten: betroffene Tiergattung(en). Anzahl Tiere, Haltungsform, Name und Adresse der/des Tierbetreuer/s, Name und Adresse des Gesuchstellers.
Wichtig: wenn es die seuchenpolizeiliche Lage verlangt, kann eine erteilte Bewilligung kurzfristig entzogen werden. Ebenso kann der Kantonstierarzt strengere Massnahmen anordnen oder sogar nur der Bewilligungspflicht unterstellte Veranstaltungen verbieten.