Falls Sie Subventionen erhalten (Mietzinsverbilligung), prüfen wir in regelmässigen Abständen Ihren Anspruch auf Subventionen, denn falls sich die finanzielle oder familiäre Lage ändert, muss die Subvention angepasst werden.
Falls Sie aufgrund Ihrer neuen Situation keinen Anspruch auf Subventionen mehr haben, wird Ihre Miete um den entsprechenden Betrag steigen.
Auskunftspflicht: Sie müssen uns unverzüglich jede Änderung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitteilen, die Ihren Anspruch auf Mietzinsverbilligung beeinflussen können. Legen Sie uns bitte alle Unterlagen vor, die ihre neue Situation belegen (Scheidungsvereinbarung/Konvention unter Angabe des Sorgerechts und der Unterhaltsbeiträge, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über den Bezug einer IV/AHV-Rente, einer Pension aus der 2. Säule, Ausbildungsbestätigung oder Bestätigung des Sozialdiensts usw.).
Bei Verletzung der Auskunftspflicht werden die zu Unrecht bezogenen Finanzhilfen zurückgefordert.
Dauer der Subventionen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Liegenschaftsverwaltung, bis wann das Gebäude Subventionen erhält.