Gesamtarbeitsverträge (GAV)
In einem Gesamtarbeitsvertrag sind alle Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern einer bestimmten Branche enthalten. Die Vereinbarungen beziehen sich auf alle Aspekte, die das Berufsleben der Angestellten beeinflussen: Urlaubanspruch, Mindestlohn, Arbeitszeiten usw. Ein Gesamtarbeitsvertrag vervollständigt und verbessert die gesetzlichen Bestimmungen.
- Beim Amt für den Arbeitsmarkt aufliegende Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Allgemeinverbindlich erklärte GAV
- Normalarbeitsverträge (kantonale NAV)
Beim Amt für den Arbeitsmarkt aufliegende GAV
Das Amt für den Arbeitsmarkt steht Ihnen für Auskünfte über die im Kanton Freiburg geltenden Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge und Lohnempfehlungen gerne zur Verfügung. Leider können die Verträge jedoch nicht bei uns bestellt werden. Für eine Bestellung wenden Sie sich bitte direkt an die Vertragsparteien.
Die nebenstehenden Listen geben Aufschluss über die Branchen und Unternehmen, für die es GAV gibt. Ausserdem ist den Listen zu entnehmen, ob ein GAV bei uns aufliegt.
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (AVE-GAV)
Der Geltungsbereich eines zwischen Verbänden abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages kann auf Antrag aller Vertragsparteien ausgedehnt werden. Die Allgemeinverbindlicherklärung hat zur Folge, dass der GAV auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer des betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes gilt, die am Vertrag nicht beteiligt sind.
Normalarbeitsverträge (kantonale NAV)
Normalarbeitsverträge werden von den Kantonen aufgestellt und vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gutgeheissen. Im Kanton Freiburg gibt es zwei Normalarbeitsverträge: