Kriterien zur Gewährung eines technischen Hilfsmittels
Ein THM kann an Schülerinnen und Schüler, welche die öffentliche Schule oder eine anerkannte Institution im Kanton Freiburg besuchen, während der obligatorischen Schulzeit ausgeliehen werden.
Die Voraussetzungen für eine kantonale Ausleihe umfassen z.B. spezifische Lernstörungen mit Leseschwäche (Dyslexie), Entwicklungsstörungen der Koordination (Dyspraxie), spezifische Lernstörungen mit Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder Sprachstörungen (Dysphasie).
Der Antrag auf Ausleihe eines THM wird von den Eltern gestellt und erfolgt in Absprache mit dem professionellen Netzwerk. Ein gemeinsames Engagement ist wichtig, denn die Einführung eines THM fällt unter die Verantwortung des gesamten Netzwerkes (Eltern, Lehrer/innen, pädagogisch-therapeutisches Team, Schüler/in usw.). Der Rahmen der Nutzung, die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler sowie die Wartung des Materials müssen klar definiert werden.
Der endgültige Entscheid zur Gewährung von THM wird vom Schulinspektorat in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle für niederschwellige Massnahmen (NM) und verstärkte Massnahmen (VM) getroffen.
Die Ausleihe unterliegt einer regelmässigen Überprüfung (spätestens nach 3 Jahren).
Das THM muss am Ende der obligatorischen Schulzeit, bei Einschulung in eine Privatschule, bei Nichtnutzung oder bei Umzug in einen anderen Kanton zurückgegeben werden.
Anpassungen können beantragt werden, sobald das Gerät den Bedürfnissen nicht mehr entspricht.
Verfahren
Nutzungsbedingungen für ausgeliehenes Material
Das bereitgestellte Material darf ausschliesslich zu schulischen Zwecken verwendet werden. Es ist verboten, dieses Material für nicht bildungsbezogene Aktivitäten wie Spiele, soziale Netzwerke usw. zu nutzen. Dieses Material darf unter keinen Umständen an Dritte ausgeliehen oder von anderen Personen als dem Schüler benutzt werden.
Die Eltern müssen sicherstellen, dass die Nutzung des Geräts durch die Schülerin bzw. den Schüler den festgelegten und gesetzlichen Regeln sowie der Internet-Charta der Schule entspricht.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, sicherzustellen, dass das Material stets funktionsfähig ist (regelmässige Updates, rasches Handeln im Falle einer Störung). Die Schülerin bzw. der Schüler muss alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen treffen, um das Material jederzeit zu schützen. Jede Fahrlässigkeit, die zu Schäden führt, geht zu Lasten der Schülerin bzw. des Schülers, die Reparaturkosten können den Eltern in Rechnung gestellt werden.
Das Amt für Sonderpädagogik SoA übernimmt, sofern kein Dritter verantwortlich ist, trotz sorgfältiger Nutzung auftretende Reparaturkosten, die nicht durch die Garantie des Herstellers/Lieferanten abgedeckt sind (normaler Verschleiss).
Die Ausleihbedingungen sind in einem von den Eltern und dem SoA unterzeichneten Leihvertrag detailliert beschrieben.