Alternative Schul- und Unterrichtsformen
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Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder im schulpflichtigen Alter (vollendetes 4. Altersjahr am 31. Juli) unterrichten zu lassen.
Es stehen drei Schul- und Unterrichtsformen zur Auswahl:
Besuch der öffentlichen Schule;
Besuch einer Privatschule;
Unterricht zu Hause;
Der Unterricht, egal in welcher Form er erteilt wird, muss es den Kindern ermöglichen, nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit die Ziele der für die öffentliche Schule geltenden Lehrpläne zu erreichen.
Der Besuch einer Privatschule und der Unterricht zu Hause ist genehmigungspflichtig und unterliegt gesetzlichen Bedingungen.
Direktionen / zugehörige Ämter
Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
KontaktinformationHerausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 09.11.2023