Zu- oder Wegzug während der obligatorischen Schulzeit
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Umzug innerhalb des Kantons Freiburg
- Umzug innerhalb der Schweiz
- Zuzug aus dem Ausland – Wegzug ins Ausland
Umzug innerhalb des Kantons Freiburg
Die Eltern benachrichtigen die Gemeinde ihres neuen Wohnortes über den bevorstehenden Umzug. Die Gemeinde des neuen Wohnortes meldet dies den entsprechenden Schulen. Die Eltern müssen sich nicht um die Unterlagen ihres Schulkinds kümmern. Die Schülerin oder der Schüler wird prüfungsfrei in eine Klasse der gleichen Stufe aufgenommen.
Umzug innerhalb der Schweiz
Bei einem Umzug von einem anderen Schweizer Kanton in den Kanton Freiburg benachrichtigen die Eltern die Gemeinde ihres neuen Wohnortes über den bevorstehenden Umzug. Die Gemeinde des neuen Wohnortes meldet dies den entsprechenden Schulen. Die Eltern müssen sich nicht um die Unterlagen ihres Schulkinds kümmern. Das Schulkind wird prüfungsfrei in eine Klasse der gleichen Schulstufe aufgenommen. Hat das Schulkind in einem anderen Kanton Unterstützungsmassnahen erhalten, so werden diese nicht automatisch weitergeführt. Die Eltern müssen somit im Kanton Freiburg ein neues Gesuch stellen.
Eltern, die den Kanton Freiburg verlassen und sich in einem anderen Kanton niederlassen, wenden sich an die künftige Wohngemeinde.
Zuzug aus dem Ausland - Wegzug ins Ausland
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland benachrichtigen die Eltern ihre Wohnortsgemeinde über den bevorstehenden Umzug; die Gemeinde meldet dies der entsprechenden Schule. Den Eltern werden die schulischen Unterlagen ihres Schulkindes ausgehändigt.
Zuzug aus dem Ausland
Ihre Aufnahmegemeinde informiert die betreffende Schule über die Ankunft Ihres Kindes. Die Schülerin oder der Schüler wird in die Schulstufe und in den Klassentyp aufgenommen, die bzw. der ihrem Alter und Bildungsstand entspricht. Bei Bedarf können Prüfungen durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, welche die Unterrichtssprache nicht beherrschen, können Sprachkurse besuchen. Nähere Auskunft darüber erhalten Sie unter der Rubrik "Schülerinnen und Schüler, die eine andere Sprache als die Unterrichtssprache (Deutsch oder Französisch) sprechen".