Entschädigung für finanzielle Verluste
Das Amt für Kultur des Staates Freiburg erhielt und bearbeitete 623 Entschädigungsanträge (357 von Kulturunternehmen, 266 von Kulturschaffenden), die von einer Experten-Taskforce analysiert und anschließend von einer Ad-hoc-Kommission vorab beurteilt wurden. Der festgestellte Schadensbetrag (der sogenannte "entschädigungsfähige Betrag") beläuft sich auf 10.711.270 CHF für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Für Kulturunternehmen ergibt sich der "entschädigungsfähige Betrag" aus der Differenz zwischen den entstandenen Kosten und den erhaltenen Einnahmen und Entschädigungen (z.B. KAE, Zuschüsse); für Kulturschaffende ergibt er sich aus der Differenz zwischen den entgangenen Einnahmen (Aufträge, fehlende Gagen) und den nicht entstandenen Kosten (z.B. Reisekosten). Die von den Ausgleichskassen erhaltene EO und die von Suisseculture sociale erhaltene Nothilfe werden ebenfalls abgezogen. Die gezahlten Entschädigungen deckten systematisch 80% des entschädigungsfähigen Betrags der Kulturunternehmen und -akteure ab, wobei die gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden.
Verteilung der zwischen 2020 und 2021 gewährten Beträge nach Schadensperioden
Aus dem je zur Hälfte vom Staat Freiburg und vom Bund finanzierten Rahmenkredit wurde insgesamt eine Entschädigungssumme von 8 569 015 Franken gewährt (d.h. 80 % des oben erwähnten anrechenbaren Gesamtbetrags von 10 711 270 Franken). Die Differenz zwischen dem Rahmenkredit und den ausbezahlten Beträgen ist in praktisch allen Schweizer Kantonen zu beobachten und erklärt sich durch die Schwierigkeit, die Schäden anfänglich angesichts der vielen Unbekannten (Dauer der Pandemie und der Einschränkungen, Anspruch auf Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen, die inzwischen auf neue Empfängerkreise ausgedehnt wurden) abzuschätzen. Ein weiterer Grund war, dass die öffentlichen Subventionen aufrechterhalten wurden, so dass damit ein Teil der Schäden gedeckt werden konnte.
Im Durchschnitt erhielt ein Kulturschaffender 7326 Franken und ein Kulturunternehmen 29 567 Franken als Entschädigung. In den 164 von Kulturunternehmen eingereichten Gesuchen wurden Entschädigungen in Höhe von insgesamt 3 459 300 Franken (83 % des insgesamt ausbezahlten Betrags) und in den 125 von Kulturschaffenden eingereichten Gesuche Entschädigungen in Höhe von 732 595 Franken (17 % des insgesamt ausbezahlten Betrags) verlangt. Zum Vergleich: Gesamtschweizerisch wurden 7629 Gesuche mit einer Gesamtentschädigung von 208 Mio. Franken bearbeitet.
Im Durchschnitt erhielt ein Kulturakteur 10.962 Franken Entschädigung und ein Kulturunternehmen 38.527 Franken. Die 357 Anträge von Kulturunternehmen forderten 7 127 520 Franken Entschädigung (85% der gezahlten Gesamtsumme) und die 266 Anträge von Kulturakteuren 1 315 425 Franken (15% der gezahlten Gesamtsumme). Zum Vergleich: In der Schweiz wurden 19 519 Anträge für eine Gesamtentschädigung von 494 Millionen Franken bearbeitet.
Beiträge zu Umgestaltungsprojekten
Finanzielle Beiträge zu so genannten "Transformationsprojekten" sollen Kulturunternehmen helfen, sich an die durch die COVID-19 Pandemie geschaffenen Umstände anzupassen. Eine Jury aus sieben Experten bewertete 101 Anträge von 68 Antragstellern. 52 Anträge erhielten einen positiven Bescheid, mit einer Gesamtsumme von über 2,7 Mio. CHF, und 49 Anträge erhielten einen negativen Bescheid. 10 interkantonale Projekte erhielten ebenfalls eine Freiburger Unterstützung in Höhe von insgesamt 126.000 CHF. Ein Freiburger Projekt wurde von den anderen Kantonen mit 85.000 Franken unterstützt.
Liste der unterstützten Projekte in 2021.
Diese Unterstützung ermöglichte beispielsweise die Entwicklung eines gemeinsamen Projekts zur Kulturvermittlung zwischen den wichtigsten Einrichtungen für aktuelle Musik im Kanton, die Einführung einer Struktur zur administrativen und sozialen Betreuung von Künstlern, die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsprogramme oder die Einrichtung einer Freiburger Informationsplattform und eines Kulturkalenders.
Kommunikation
In Bezug auf die Kommunikation organisierte der Leiter des Amtes für Kultur in diesem Zeitraum 17 Videokonferenzen mit den kantonalen Dachverbänden und 6 Frage-und-Antwort-Sitzungen auf dem Facebook-Kanal des SeCu für Kulturakteure und -unternehmen. Die regelmäßigen Aktualisierungen der Website wurden durch den Versand von etwa 15 Newslettern sowie durch unzählige Informationen ergänzt, die den Kulturunternehmen und -akteuren direkt über eine Hotline erteilt wurden.
Fortsetzung der Unterstützung in 2022
Bei der Aufhebung aller gesundheitspolitischen Maßnahmen Ende März 2022 wären die Entschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für kulturelle Vereinigungen im Amateurbereich Ende April 2022 ausgelaufen. Da die Herausforderungen im Kultursektor noch nicht abgeschlossen sind, beschloss der Bundesrat am 13. April 2022, die Unterstützungsmaßnahmen um weitere zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Anträge auf Beiträge für Umbauprojekte können bis zum 23. Oktober 2022 eingereicht werden, für Projekte, die bis Ende Oktober 2023 laufen. Nach der Krise stehen Kulturunternehmen immer noch vor einer Reihe von Herausforderungen. Transformationsprojekte ermöglichen es ihnen, ihre bestehenden kulturellen Aktivitäten dauerhaft zu konsolidieren oder neu zu beleben, neue kulturelle Formate zu erproben oder auch Kooperationen mit anderen Unternehmen zu finden.