Für die nächsten drei Jahre wird der Staat Freiburg neun Mehrjahres-Schaffensbeiträge vergeben, die sich auf einen jährlichen Betrag von 2 250 000 Franken belaufen (insgesamt 6 750 000 Franken für die drei Jahre). In den Jahren 2021 bis 2023 haben das Amt für Kultur und die Kommission für kulturelle Angelegenheiten die Arbeit der begünstigten Kulturschaffenden und Kulturträger regelmässig begleitet und bewertet. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der künstlerischen Projekte für die Jahre 2024 bis 2026 beschloss der Staat Freiburg, acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge für weitere drei Jahre zu erneuern; zudem wird der Verein TEALT neu in den Kreis der Begünstigten aufgenommen. Diese entstand aus dem Zusammenschluss der in Bulle ansässigen Vereine Trace-Ecart (gegründet 1984) und Altitudes (gegründet 2002). Das Hauptziel des Vereins besteht darin, die Kultur in ihren verschiedenen Formen und das multidisziplinäre Kunstschaffen zu fördern, insbesondere durch die Kultursaison Trace-Ecart, das Festival Altitudes und seine Künstlerresidenzen. Die Evaluation ergab, dass der Verein die Voraussetzungen für eine mehrjährige Förderung erfüllt.
Übersicht der gewährten Jahresbeiträge für den Zeitraum 2024 bis 2026
Die jährlichen Schaffensbeiträge für die Jahre 2024 bis 2026 belaufen sich auf:
Gruppen von professionellen Kulturschaffenden
- Théâtre des Osses, Centre dramatique fribourgeois: 1 100 000 Franken im Jahr;
- Freiburger Kammerorchester: 230 000 Franken im Jahr;
- Freiburger Vokalensemble Orlando: 90 000 Franken im Jahr;
- Neue Oper Freiburg: 310 000 Franken im Jahr;
- Le Magnifique Théâtre: 135 000 Franken im Jahr;
- Compagnie de L’éfrangeté: 100 000 Franken im Jahr.
Kulturträger
- Belluard Bollwerk International: 150 000 Franken im Jahr;
- Kunsthalle Friart Freiburg: 100 000 Franken im Jahr.
- Verein TEALT: 35 000 Franken im Jahr.
Mehrjahres-Schaffensbeiträge
Mit den Mehrjahres-Schaffensbeiträgen können anerkannte Gruppen professioneller Kulturschaffender sowie Kulturträger ein langfristiges künstlerisches Projekt erarbeiten und umsetzen. Für die Vergabe der Mehrjahres-Schaffensbeiträge müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 13 des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten):
- Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller weisen drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und üben einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeit hier aus.
- Ihre Tätigkeit ist für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung.
- Sie verfügen über eine ständige künstlerische und administrative Organisation.
- Die Einnahmen und die Beiträge Dritter machen mehr als die Hälfte der gesamten Jahreseinnahmen aus.