COVID-19: Informationen zu den Freiburger Schulen
In diesem Newsfeed finden Sie Informationen zu den Modalitäten des Schuljahresbeginns und über das Angebot für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulen, der Kollegien sowie der Handels- und Fachmittelschulen.
Trotz der aussergewöhnlichen Umstände werden die BKAD, die Ämter für Unterricht, das Schulinspektorat, die Schuldirektionen und die Lehrpersonen alles tun, um sicherzustellen, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler unter guten Bedingungen weitergeführt und die Abschlusszeugnisse wie geplant ausgestellt werden können.
Oberstes Ziel aller Massnahmen und Bemühungen ist es, den Präsenzunterricht weiterzuführen.
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Aufheben der Maskenpflicht an den Schulen in zwei Etappen
Die Primarschülerinnen und Primarschüler müssen ab Montag, 31. Januar im Unterricht keine Masken mehr tragen, so wie es der Staatsrat ursprünglich in seinem Entscheid vom 6. Januar vorgesehen hatte. Für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen wird die Maskenpflicht am 14. Februar aufgehoben. Die Mitgliedskantone der CIIP haben sich zudem darauf geeinigt, den Bundesrat zu ersuchen, die Schülerinnen und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe 2 von der Maskenpflicht zu befreien. PCR-Speicheltests vor Wintersportlagern und Ausbruchstests werden beibehalten.
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Maskentragplicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5H und Entscheid über die Durchführung von Wintersportlagern
Angesichts der epidemiologischen Lage verstärkt der Staatsrat die Präventionsmassnahmen in den Schulen, indem er die Maskentragpflicht auf die Schülerinnen und Schüler der Primarschulen ausweitet, und zwar ab der 5H. Er empfiehlt den Gemeinden, dies auch bei den Schülertransporten zu tun. Was die Wintersportlager betrifft, ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Entscheid, ob ein solches Lager durchgeführt werden soll oder nicht, der Schuldirektion in Absprache mit der betreffenden Gemeinde überlassen werden sollte, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Ende Januar soll die Situation neu beurteilt werden.
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Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab der Orientierungsstufe (OS) sowie für alle Lehrpersonen (ab 1H)
Aufgrund der Ankündigungen des Bundesrates wird in den Schulen des Kantons Freiburg ab der Orientierungsstufe für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrpersonen ab Montag, 6. Dezember, bis zu den Weihnachtsferien die allgemeine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken wieder eingeführt. Die Massnahme wird je nach Entwicklung der Gesundheitssituation neu beurteilt
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Information zum präventiv repetitiven Testen an den Orientierungsschulen
Um den Schülerinnen und Schülern einen Schuljahresbeginn ohne Maskenpflicht zu ermöglichen, werden in den Orientierungsschulen regelmässig präventive repetitive Tests durchgeführt. Diese Massnahme hat sich als wirksam erwiesen. In der Tat konnten seit Beginn des Schuljahres dank dieser Tests mehr als 170 asymptomatische Schülerinnen und Schüler (provisorisch) ausfindig gemacht werden, die nicht wussten, dass sie Covid-positiv sind.
Die präventiven repetitiven Tests werden bis am 19. November fortgesetzt. Damit diese Tests wirksam sind, sollte die Mehrheit aller ungeimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. Unterhalb einer bestimmten Teilnahmequote nimmt die Wirksamkeit der Massnahme ab.
Die EKSD dankt den Schülerinnen und Schülern, die an den Tests teilnehmen, und den Eltern, die ihre Teilnahme unterstützten.
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Schuljahresbeginn : Repetitive Tests an den OS und Verzicht auf die allgemeine Maskenpflicht
Am 26. August gibt es keine Maskenpflicht mehr, weder für die Schülerinnen und Schüler noch für das Schulpersonal. Damit der Unterricht gemäss geltendem Stundenplan wieder aufgenommen und gleichzeitig die Ausbreitung des Coronavirus begrenzt werden kann, werden für die Schülerinnen und Schüler und das Personal der 23 Orientierungsschulen präventive, repetitive Tests durchgeführt. Um wiederholte Quarantänemassnahmen zu vermeiden, wird den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen empfohlen, sich impfen zu lassen.
Generell wird das Tragen einer Maske für alle Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler ab der Orientierungsschule, die nicht über ein gültiges COVID-Zertifikat verfügen oder nicht an den präventiven repetitiven Tests im Rahmen der Schule teilnehme, weiterhin dringend empfohlen.
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Beibehalt der Maskenpflicht an den Schulen bis Ende des Schuljahres
Die Unterrichtsämter und ihre jeweiligen Direktionen wollen kurz vor Sommerferienbeginn kein Risiko neuer Ansteckungen und individueller oder kollektiver Quarantänen eingehen. Da sich die sanitarische Situation jedoch verbessert hat, wird die Maskenpflicht in den Orientierungsschulen und allgemein- und berufsbildenden Schulen beibehalten, allerdings nur innerhalb der Gebäude. Ausserhalb der Schulgebäude können die Schülerinnen, Schüler und das Schulpersonal sowie weitere Personen daher unter Einhaltung der üblichen Abstände auf das Tragen einer Maske verzichten
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Repetitives und breites Testen der Abschlussklassen und des Personals an Mittelschulen
Mehr als 1500 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an den Mittelschulen können sich im Monat Mai einmal wöchentlich testen lassen. Für das Personal der Mittelschulen werden diese Tests bis Ende Schuljahr durchgeführt. Die repetitiven Tests sollen helfen, asymptomatische Covid-Fälle frühzeitig zu erkennen, um so Ansteckungsketten zu unterbrechen und die Anordnung von Quarantänemassnahmen für Einzelpersonen oder Personengruppen zu vermeiden. Denn solche Massnahmen könnten die Vorbereitung und die Durchführung der Abschlussprüfungen beeinträchtigen.
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Elterninformation zur Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Osterferien
Nach den Osterfeien kann der Unterricht wieder regulär stattfinden – auch wenn die gesundheitliche Situation weiterhin fragil bleibt. Von der 1H bis 11H findet der Unterricht wieder gemäss geltendem Stundenplan statt, wie es bis vor den Fasnachtsferien/Sportferien der Fall war. Freifächer an der Orientierungsschule sind wieder erlaubt.
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Den Kindern ist das Maisingen erlaubt.
Die Tradition des Maisingens kann unter den folgenden Bedingungen beibehalten werden:
- Die unter 20-Jährigen dürfen bei Privaten von Tür zu Tür gehen, um zu singen (diese Bewilligung gilt nicht für Erwachsene, die gemäss Bundesrecht über einen Raum von 25 m2 verfügen müssen). Ab 12 Jahren müssen Kinder die Maske tragen.
- Der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden, und vor und nach dem Singen muss eine Maske getragen werden.
- Die Gesamtzahl der Personen, die sich im privaten Bereich aufhalten dürfen, muss eingehalten werden (15 draussen und 10 drinnen).
- Hingegen dürfen keine Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden.
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Covid-19 und Virusmutationen: Elterninformation
In den letzten zwei Wochen waren oder sind mehrere Schulen in unserem Kanton von Fällen, in denen Schülerinnen, Schüler oder Lehrpersonen mit einer ansteckenderen Virusvariante von Covid-19 infiziert waren, betroffen. Das Kantonsarztamt (KAA) hat neue Empfehlungen ausgearbeitet, mit denen die Ansteckungsketten schnell unterbrochen werden sollen. Unter Umständen kann für eine Klasse, eine Gruppe von Klassen oder sogar für eine ganze Schule für einige Tage Fernunterricht eingerichtet werden. Ab dem 22. Februar und bis zu den Osterferien wird eine Durchmischung von Klassen möglichst vermieden. Ein Test erfolgt immer nur mit der Zustimmung der Eltern.
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Singen ist ausschliesslich an den Primarschulen während des Unterrichts wieder erlaubt
Der Staatsrat lockert einige Massnahmen gegen das Coronavirus. Singen ist ausschliesslich an den Primarschulen während des Unterrichts wieder erlaubt. Für die Schulkantinen der obligatorischen Schulen und Mittelschulen gelten die gleichen Regeln wie für das Gastgeberbe. Die Maskenpflicht an den Mittelschulen und den Orientierungsschulen wird bis auf Weiteres verlängert.
Neueinschätzung der Situation: Mitte Januar. -
Verschärfung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in den Schulen
An seiner Medienkonferenz vom 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat über verschärfte neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie informiert; der Freiburger Staatsrat hat seine verstärkten Massnahmen anschliessend in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2020 bekanntgegeben. Der Unterricht im Schuljahr 2020/21 konnte bislang so regulär wie möglich stattfinden. Oberstes Ziel aller Massnahmen und Bemühungen ist es, den Präsenzunterricht weiterzuführen.
Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule (9H-11H) müssen ab dem 2. November 2020 auf dem ganzen Schulgelände eine Hygienemaske tragen.
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Quarantäne ‒ Informationen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen
Die Quarantäne ist eine Massnahme der der physischen Absonderung, die von den Behörden und/oder vom Kantonsarztamt (KAA) für eine Dauer von 10 Tagen angeordnet wird. Es kann sich um eine individuelle oder kollektive Massnahme handeln. Sie muss strikt eingehalten werden.
Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule und ihre Eltern, Schülerinnen und Schüler, die ein Kollegium, eine Fachmittelschule oder Vollzeit-Handelsmittelschule besuchen, finden in diesem Artikel praktische Informationen. -
Neue kantonale Massnahmen im Bildungsbereich
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 17. August mit einer Verordnung eine Reihe von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie beschlossen, wie etwa das Tragen von Masken, Abstand halten sowie das Verbot von Schulreisen ins Ausland. Mehrere dieser Massnahmen, die den Bildungsbereich betreffen, geben Rahmen für das beginnende Schuljahr an den Schulen aller Bildungsstufen vor.Lire le contenu -
Rund 47'000 Schülerinnen und Schüler an den Freiburger Schulen
In wenigen Tagen werden etwas weniger als 47 000 Schülerinnen und Schüler die Freiburger Schulen besuchen. Es wurden 32 Klassen eröffnet, um den Mehrbedarf zu Beginn dieses neuen Schuljahres zu decken, das trotz der Gesundheitskrise so normal wie möglich starten soll. Die Schutzkonzepte wurden aktualisiert. Zudem wird sämtlichen Schülerinnen und Schülern besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um ihnen die Wiederaufnahme des Unterrichtsprogramms und die Weiterentwicklung der während des Fernunterrichts erworbenen digitalen Kompetenzen zu ermöglichen. In den deutschsprachigen Primar- und Orientierungsschulen wird die Implementierung des Lehrplans 21 fortgesetzt, während in den obligatorischen französischsprachigen Schulen des Kantons das zunächst als Pilotprojekt erprobte Qualitätskonzept allgemein eingeführt wird. Mit der Erarbeitung spezieller Gesundheitsempfehlungen bereitet sich das Festival Kultur & Schule FKB auf den Empfang von über 5500 Schülerinnen und Schülern vor.
Aktualisierte Schutzkonzepte für die obligatorische Schule und die weiterführenden Schulen
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Tragen von Masken, Einhalten des Social Distancing und Schulreisen ins Ausland : neue kantonale Massnahmen
Tragen von Masken, Einhalten des Social Distancing und Schulreisen ins Ausland, der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 17. August mit einer Verordnung eine Reihe von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie beschlossen. Im Bildungsbereich wurde eine Reihe von Massnahmen ergriffen, die den Rahmen für das beginnende Schuljahr für Schulen aller Stufen festlegen.
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Verstärktes Angebot für Jugendliche auf Lehrstellensuche
Junge Freiburgerinnen und Freiburger, die auf den Herbst 2020 noch keine Lehrstelle gefunden haben, können sich ab sofort und bis zum 28. August 2019 an das Programm Last Minute wenden, wo sie bei ihrer Suche unterstützt werden. Dieses Angebot wird vom Kanton kostenlos bereitgestellt. Aufgrund der Covid19-Krise startet die Aktion drei Wochen früher als geplant, um die durch den Lockdown bedingte Verzögerung auszugleichen. Zudem wird die Aktion mit neuen Angeboten ergänzt.
Vom 15. Juni bis 28. August 2020, jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel. +41 26 305 41 19, E-Mail: last.minute@fr.ch
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Die Schülerinnen und Schüler der OS, des Kollegiums sowie der Handels- und Fachmittelschule kehren am 2. bzw. am 8. Juni in den Präsenzunterricht an den Schulen zurück
Die Schülerinnen und Schüler der OS werden sich am kommenden 2. Juni wieder auf dem Weg zur Schule machen, wogegen der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Kollegien sowie der Handels- (HMS) und Fachmittelschulen (FMS) am 8. Juni wiederaufgenommen wird, dies aber unter besonderen Modalitäten, um die Abstandsregel von 2 Metern einzuhalten. Für diese Schülerinnen und Schüler, die mit 16 und mehr Jahren als junge Erwachsene gelten, sowie die Lehrpersonen wurde nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit ein kantonales Schutzkonzept mit geeigneten Massnahmen erstellt. Den Schülerinnen und Schülern, die den öffentlichen Verkehr nutzen, werden Masken zur Verfügung gestellt.
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Modalitäten zur Rückkehr der Primarschülerinnen und Primarschüler am Montag 11. Mai in den Präsenzunterricht
Die Ämter für obligatorischen Unterricht und das kantonale Führungsorgan (KFO) haben die erforderlichen Schutzkonzepte für die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Schule ausgearbeitet. Welche Hygienemassnahmen sind vorgesehen? Mein Kind wurde für besonders gefährdet erklärt, kann es weiterhin dem Fernunterricht folgen? Wie kommt das Kind am besten zur Schule? Wie verläuft eine Mahlzeit in der Mensa oder Schulcafeteria? Auf diese und andere Fragen werden konkrete Antworten gegeben. Die Schuldirektionen und die Lehrpersonen arbeiten an den Vorkehrungen, damit am Montagmorgen alles für die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler an den Primarschulen und Sonderschulen bereit ist. Nach 8 Wochen Abwesenheit werden die Verhaltensregeln, die auf dem Schulweg zu beachten sind, in Erinnerung gerufen.
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Mittelschulen: Entscheide zu den Abschlussprüfungen und Promotionen
Der Kanton Freiburg verzichtet auf die Durchführung der Abschlussprüfungen an den Mittelschulen in den Ausbildungsgängen, wo die Reglementierung dies zulässt. Für all die anderen Klassen werden Jahreszeugnisse ausgestellt, in die Noten des Präsenzunterrichts und des Fernunterrichts, die in einem klar definierten Rahmen abgelegt wurden, einfliessen. Für Promotionsgefährdete wird zudem ein Rettungsbonus eingeführt.
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Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Primarschulen am 11. Mai in Halbklassen und an den OS am 2. Juni
Die Wiederaufnahme wird gestaffelt und schrittweise erfolgen, insbesondere für die Primarschülerinnen und -schüler, die vom 11. bis 20. Mai in kleinen Halbklassen unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen werden sich mit ihren Lehrpersonen am 2. Juni wieder im Klassenzimmern treffen, sobald sobald die Schülertransporte (öffentliche und private) wieder zum Normalbetrieb zurückgekehrt sind. Gegenwärtig werden verschiedene kantonale Schutzkonzepte erarbeitet, um den sanitären Vorgaben des Bundes gerecht zu werden. Für besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler wird der Fernunterricht weitergeführt. Besonders gefährdete Lehrpersonen sind vom Präsenzunterricht befreit und werden im Klassenzimmer vertreten. Die Schuldirektionen werden die Eltern in der nächsten Woche in einem Schreiben entsprechend informieren
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Erwerb neuer Kenntnisse und Kompetenzen, Entscheide zum Schulzeugnis und Modalitäten zur Aufnahme an die Mittelschulen
Während die ersten drei Wochen des Fernunterrichts vor allem der Konsolidierung dessen gewidmet war, was bereits im Präsenzunterricht erarbeitet worden ist, steht nun der Erwerb neuer Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Programm der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule. Zur Vorbereitung des Fernunterrichts können sich die Lehrpersonen auf Empfehlungen der Ämter für obligatorischen Unterricht und der Fachstelle Fritic stützen. Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule und der Inhalt der Schulzeugnisse vorübergehend angepasst werden, ebenso die Modalitäten für die Aufnahme an die Mittelschulen. Dank der starken Mobilisierung der Lehrpersonen konnte trotz der Gesundheitskrise auch am Konservatorium Fernunterricht angeboten werden.
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Traditionelles Maisingen vom Balkon aus oder via Telefon und Radio
Der 1. Mai ist ein symbolträchtiger Tag im Kanton Freiburg, denn der an diesem Tag praktizierte Brauch des Maisingens steht auf der Liste der lebendigen Traditionen unseres Kantons. Viele Kinder möchten diese Tradition, trotz der besonderen Lage, auch dieses Jahr auf keinen Fall auslassen. Laut dem kantonalen Führungsorgan ist jedoch das Singen von Tür zu Tür weder mit dem Verbot von Treffen von mehr als 5 Personen noch mit der Regel der sozialen oder besser räumlichen Distanzierung vereinbar. Die Lehrpersonen des Konservatoriums und die Ämter für obligatorischen Unterricht wollen diese wunderbare musikalische Tradition nicht von Covid-19 unterbrechen lassen und haben sich daher neue Ideen ausgedacht, um auch von zu Hause aus zu singen und musizieren.
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Bereitschaft, schriftliche Abschlussprüfungen beizubehalten
Im Anschluss an den Beschluss der EDK-Vollversammlung vom 20. April 2020 betreffend die Ausweise der Sekundarstufe II der Allgemeinbildung hat die EKSD mitgeteilt, dass sie die schriftlichen Prüfungen der diesjährigen Abschlussprüfungssession beibehalten möchte.
Der Vorschlag der EDK wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Bis zum Entscheid des Bundesrates wird den Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen empfohlen, ihre Prüfungsvorbereitungen intensiv fortzusetzen. Ihre Bemühungen werden nicht umsonst gewesen sein.
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Am 11. Mai wird an den Primar- und Orientierungsschulen und am 8. Juni auch an den Gymnasien, Handels- und Fachmittelschulen der Präsenzunterricht wieder aufgenommen
Aufgrund der erfreulichen epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus Covid-19 zu lockern. Wenn es die Entwicklung zur Covid-Situation zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und am 8. Juni die Mittel-, Berufsfach- und Hochschulen wieder öffnen. Den endgültigen Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.
Medienmitteilung des Bundesrates
Die Unterrichtsämter werden die genauen Einzelheiten für die Wiederaufnahme des Unterrichts auf der Grundlage der Empfehlungen des BAG und in enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Führungsorgan (KFO) und dem sanitätsdienstlichen Führungsorgan (SFO) vorbereiten.
In der Zwischenzeit und nach der zweiwöchigen Osterferienpause wird der Fernunterricht am Montag 20. April für alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden weitergeführt.
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Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf
Auch wenn der Präsenzunterricht an den Freiburger Schulen verboten ist, werden die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, die an sonderpädagogischen Einrichtungen oder in der Regelschule unterrichtet werden, weiterhin betreut. Dies dank der Unterstützung der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die Begleitung im Alltag anbieten. Die rund 20 Schülerinnen und Schüler, die bis zum 13. März die 3 Relaisklassen besuchten, profitieren ebenfalls von einer auf sie zugeschnittenen Unterstützung, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler, die erst vor kurzem in unseren Kanton gezogen sind und die Schulsprache noch nicht gut beherrschen. Diese Unterstützung erfolgt natürlich in Form von Fernunterricht
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Hinweise zur Umsetzung des Fernunterrichts und Bereitstellung von Office 365
Seit Montag 16. März ist der Präsenzunterricht an den Freiburger Schulen verboten. Daher haben die Schulen auf Fernunterricht umgestellt. Um die Lehrpersonen bei der Umstellung auf den Fernunterricht und ihren damit verbundenen Aufgaben zu unterstützen, haben die Unterrichtsämter klare Empfehlungen erarbeitet. Die zur Verfügung stehenden Instrumente werden für Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler durch die Software Office 365, eine Kombination von Online- und Desktopdiensten, erweitert, die in allen Schulen des Kantons installiert wird. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater stehen den Schülerinnen und Schülern der 11H auf Wunsch zur Verfügung. Das Last-Minute-Programm, das Jugendlichen hilft, im Sommer eine Lehrstelle zu finden, wird bei Bedarf verstärkt. «Wir bleiben zu Hause, aber wir bewegen uns» – auch dank der Videos, die das Amt für Sport gestaltet hat.
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Verbot des Präsenzunterrichts: Die Schulen organisieren sich
Die Schuldirektionen haben sich organisiert, um die Kinder von Personen, deren Tätigkeit für die Bewältigung der Gesundheitskrise unerlässlich ist, zu betreuen. Zudem haben sie gemeinsam mit den Lehrpersonen ein Unterrichtsangebot auf die Beine gestellt, um das Lernen bis zu den Osterferien weiterzuführen. Nur wenige Kinder haben bisher die von der Schule angebotene Betreuung benötigt. Auch wenn sicher Anpassungen nötig sein werden, bleibt das Ziel der Erziehungsdirektion unverändert und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Kein verpasstes Schuljahr für die Freiburger Schülerinnen und Schüler.
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Wir bleiben zu Hause, aber wir bewegen uns!
In den Schulen ist der Präsenzunterricht wegen der Coronavirus-Pandemie eingestellt. Diese Entscheidung hat natürlich Folgen für die Kinder und Jugendlichen, die nun zu Hause bleiben müssen. Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) arbeitet eng zusammen mit allen Schulleitungen und Lehrpersonen, um gangbare Lösungen für eine Weiterführung des Unterrichts, unter anderem mit E-Learning zu ermöglichen. Das Amt für Sport präsentiert dazu seinen YouTube Kanal "Fri Sport Home" sowie andere Ressourcen im Zusammenhang mit Bewegung und Sport.
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Freiburger Schulen: Verbot des Präsenzunterrichts ab Montag, den 16. März
Ab Montag 16. März ist der Präsenzunterricht an den Freiburger Schulen nicht mehr erlaubt. Während Schuldirektionen und Lehrpersonen weiterhin an der Schule arbeiten, müssen Schülerinnen und Schüler der obligatorischen und nachobligatorischen Schule nun zu Hause bleiben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Urlaub. Das Lernen wird, soweit möglich, unter der Verantwortung der Lehrpersonen in Form von Fernunterricht weitergeführt. Praktische Informationen werden den Eltern der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule demnächst mitgeteilt. Auch die Freiburger Hochschulen stellen ihren Präsenzunterricht ein.
Liebe Eltern, wenn Sie Fragen zu den schulischen Aktivitäten Ihres Kindes haben, wenden Sie sich zunächst an die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes oder an die Direktion der Schule, die Ihr Kind besucht. Fragen allgemeiner Art können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: dics@fr.ch
Für Lernende, die eine Berufslehre machen, kann das Amt für Berufsbildung Auskunft geben: sfp@fr.ch
Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 10.02.2022 - 14h09