Der Besuch der obligatorischen Schule ist ein Recht und eine Pflicht für jedes Kind, das in der Schweiz lebt, unabhängig von seiner Herkunft oder seinem Status. Wenn die Kinder sich in Bundesasylzentren oder kantonalen Asylunterkünften aufhalten, ist die Situation jedoch komplexer. Für einige Familien bringen die Anforderungen und die Organisation der Freiburger Schule kulturell bedingte Unterschiede mit sich. Andere brauchen Zeit, um sich an dieses Umfeld zu gewöhnen. Wieder andere kommen aus Kriegsgebieten oder geopolitisch instabilen Regionen. Sie können Schwierigkeiten haben, ihr Kind in die Schule zu schicken, was unter anderem mit Trennungsängsten oder mit der Sorge um die Sicherheit, die sich aus einer traumatischen Vergangenheit ergeben, zusammenhängt. Die Ungewissheit über die Dauer des Asylverfahrens kann für Familien ebenfalls destabilisierend wirken.
Die Wahl der schulischen Vorbereitung
Die Phase der schulischen Vorbereitung dient insbesondere dazu, die allgemeine schulische und gesundheitliche Situation der Kinder zu beurteilen. Sie findet in den Asylunterkünften statt und ermöglicht es den Kindern, sprachliche und mathematische Grundkenntnisse zu erwerben, die schulischen Regeln («Schülerinnen- und Schülerrolle») zu erlernen und sich auf das Unterrichtsprogramm vorzubereiten. Da einige Kinder nie oder nur selten eine Schule besucht haben, ist dies umso notwendiger. Jedes Kind wird unter Berücksichtigung seiner Gesundheit, seines Werdegangs, seiner Familienstruktur und seines schulischen Niveaus betreut und versorgt. Diese Zeit der schulischen Vorbereitung ist wertvoll, da sie die Kinder und ihre Eltern schrittweise auf den institutionellen Betrieb der Regelschule vorbereitet. Die Lehrpersonen sind in der Begleitung von Kindern mit Migrationshintergrund geschult. Sie sind in der Lage, gemäss einer angemessenen und wohlwollenden Pädagogik zu handeln, wobei sie darauf achten, dass jedes Kind sich selbst Ziele setzen kann.


Vermeidung eines ständigen Kommens und Gehens in der Schule der Gemeinde
Die Gemeinden, in denen sich die Asylunterkünfte befinden, wären nicht in der Lage, alle Kinder, die sich einige Wochen oder Monate auf ihrem Gemeindegebiet aufhalten, in ihren Schulen aufzunehmen. Es gäbe ein ständiges Kommen und Gehen von Kindern, was weder dem Lernen noch der Integration der Kinder förderlich wäre. Für die meisten Schulen wäre es nicht möglich, innerhalb einer Woche oder eines Monats 10, 15 oder sogar 20 Kinder aufzunehmen. So verlassen beispielsweise in den ersten drei Monaten des Aufenthalts 43% (Greyerzbezirk) bis 48% (Aufnahmezentrum Grand-Places in Freiburg) der Schülerinnen und Schüler das Kantonsgebiet (sei es aufgrund einer Ausreise aus der Schweiz, einer Zuweisung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einen anderen Kanton oder wegen Verschwindens).
Eine Organisation, die sich regelmässig anpasst
Die Organisation der Beschulung von Personen aus dem Asylbereich unterliegt den Schwankungen der Ankunftszahlen und muss sich schnell anpassen können. Die kantonale Kommission für schulische Betreuung und Integration der Kinder von Migrantinnen und Migranten (KBIKMM) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Organisation und Funktionsweise von schulischen Vorbereitungsklassen in Asylunterkünften zu evaluieren. Gegebenenfalls werden Empfehlungen abgegeben und dem Staatsrat vorgelegt.
Die verschiedenen Arten der Aufnahme
Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, werden in einem Bundesasylzentrum (BAZ) mit Verfahrensaufgaben untergebracht. Diejenigen, die in der Schweiz bleibenkönnen, werden dann auf die Kantone verteilt. In Freiburg ist die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) für die Betreuung in diesem Bereich zuständig. In der ersten Integrationsphase halten sich die Personen aus dem Asylbereich in von der ORS verwalteten Kollektivunterkünften auf. Kinder im schulpflichtigen Alter erhalten dort eine gezielte schulische Vorbereitung. Die Phase der schulischen Vorbereitung dauert 3 bis 6 Monate und soll den Kindern den Eintritt in das Freiburger Schulsystem erleichtern. Sobald die Familien die kantonale Asylunterkunft verlassen, werden ihre Kinder schliesslich in der Regelschule an ihrem Wohnort eingeschult. Auf kantonaler Ebene verwaltet die ORS die Organisation und Umsetzung der schulischen Vorbereitung, während die BKAD die Aufsicht über den ordnungsgemässen Ablauf des Unterrichts (nach Alter eingeteilte Kinder, Lehrmittel usw.) übernimmt.
Dokumentation
Antwort des Staatsrates auf einen parlamentarischen Vorstoss : Gewährleistet der Kanton Freiburg wirklich das Recht auf Schule für alle Kinder, deren Eltern aus dem Asylbereich stammen?