Obwohl mit der religiösen Praxis verbunden, geht der Umfang des religiösen Kulturerbes über den spirituellen Aspekt hinaus. Bis zum letzten Jahrhundert war die Religionsausübung untrennbar mit dem Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes verbunden. Die Kirche und die Kongregationen haben einzigartige Archive über unsere Vergangenheit angelegt, die vor allem für die Ahnenforschung nützlich sind. Die kirchlichen Institutionen gehörten zu den Hauptmäzenen für bedeutende Künstler und Handwerker wie den Maler Hans Fries, die Bildhauer Reyff oder die Freiburger Goldschmiede des 18. Jahrhunderts. Noch heute prägen die Glockentürme von Kapellen, Kirchen und Klöstern unser charakteristisches Freiburger Landschaftsbild. Die Kommission für das religiöse Kulturerbe hat sich zum Ziel gesetzt, dieses kulturelle und historische Erbe zu bewahren und seine Entwicklung zu begleiten, damit die breite Öffentlichkeit seinen Wert weiterhin verstehen und schätzen kann.
Die Kommission, die sich aus Vertretern des Staates, der katholischen und reformierten Kirchen sowie externen Akteuren, insbesondere aus dem Tourismus- und Forschungssektor, zusammensetzt, ist damit beauftragt, die Entwicklungen des religiösen Kulturerbes zu überwachen und Strategien für seine Bewahrung, Veränderung und Aufwertung vorzuschlagen. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, angeführt von Bernhard Altermatt, dem Präsidenten der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaften.
Die Kommission für das religiöse Erbe unterliegt dem Gesetz zum Schutz des Kulturguts (KGSG), das darauf abzielt, Kulturgüter zu erhalten und aufzuwerten, unabhängig davon, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Kulturgut handelt. Durch die Fokussierung auf das religiöse Kulturerbe ergänzt sie die bestehenden Instrumente zur Bewahrung und Aufwertung unseres kantonalen Kulturerbes. Es ist von entscheidender Bedeutung, den sich vollziehenden Wandel zu antizipieren und die Verbindung zwischen allen an der Erhaltung dieses Erbes beteiligten Akteuren zu gewährleisten, um gemeinsame und koordinierte Massnahmen zu ergreifen.
Die Kommission für das religiöse Kulturerbe wird im Dialog mit den betroffenen Pfarreien und Gemeinschaften eine beratende und analytische Rolle in der Entwicklung von Strategien zur Erhaltung und Aufwertung des religiösen Kulturerbes spielen.
Die Kommission für das religiöse Kulturerbe wurde bereits von einer Pfarrei aufgesucht, welche die Desakralisierung einer ihrer Kirchen in Betracht zieht, um sich einen Überblick über die Auflagen und Herausforderungen eines solchen Vorhabens zu verschaffen – sowohl aus ziviler als auch aus kanonischer Sicht.