Dank der Relaisklasse kann vermieden werden, dass es bei einer Schülerin oder einem Schüler zu einem Schulversagen kommt. Sie bietet ihr oder ihm die Möglichkeit, eine Distanz zur schulischen Umgebung herzustellen und eine neue Einstellung zum schulischen Lernen zu entwickeln. Auch die Eltern werden vom Team der Relaisklasse in ihrer erzieherischen Rolle unterstützt. Zudem werden die Klasse und die Herkunftsschule durch dieses «Time-Out» von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in der Relaisklasse entlastet.
Das multidisziplinäre Team aus Lehrpersonen, Sozialpädagogen/innen und Psychologen/innen, das die Schülerinnen und Schüler betreut, arbeitet in drei Bereichen, nämlich im schulischen, im erzieherischen und im psychologischen Bereich. Die Dauer des Aufenthalts in der Relaisklasse ist auf 4 Monate beschränkt und kann pro Schuljahr einmal verlängert werden. Grundsätzlich bleiben die betroffenen Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Halbtage pro Woche in ihrer Stammklasse.
Der Antrag auf Einschulung in eine Relaisklasse wird von der Schulleitung gestellt, nachdem die üblichen schulinternen Lösungen und die Unterstützung, die die Mobile Einheit leisten kann, ausgeschöpft sind. Der Entscheid wird von der zuständigen Schulinspektorin oder dem zuständigen Schulinspektor in Zusammenarbeit mit der Direktion der SED-Massnahmen getroffen. Die Zustimmung der Eltern ist zwar gewünscht, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Obschon die Relaisklassen für Primarschülerinnen und Primarschüler (1H‒8H) grundsätzlich bereits im Reglement zum Schulgesetz verankert sind, wird die Frage ihrer Finanzierung und insbesondere die der Kostenaufteilung zwischen Staat und Gemeinden im kommenden Frühjahr vom Grossen Rat geklärt, ebenso wie weitere Änderungen, die das Schulgesetz und das dazugehörige Reglement betreffen.