Zu Beginn des Schuljahres 2024/25 werden 49 035 Schülerinnen und Schüler in Freiburg zur Schule gehen – oder haben die Schule bereits begonnen – das sind 514 mehr als im Vorjahr. Für die obligatorische Schule wurden 24 Klassen eröffnet – davon 14,8 für die 3H–8H (Primarschule) und 10,25 für die 9H–11H (OS). Für den Kindergarten (1H/2H) sind 17 Klassenschliessungen und 16 Klasseneröffnungen zu verzeichnen, was eine Klasse weniger bedeutet.
Die durchschnittliche Klassengrösse bleibt praktisch unverändert: Sie beträgt im Kindergarten 18,5 und in der Primarschule 19. In der Orientierungsschule variiert die durchschnittliche Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Klasse je nach Klassentypus, damit angepasste Lernbedingungen angeboten werden können. Eine Realklasse zählt im Schnitt 12,8 Schülerinnen und Schüler, eine Sekundarklasse 21,5 und eine Progymnasialklasse 22,7.
In den Sonderschulen wurden 10 zusätzliche Klassen eröffnet.
Für die Schulen der Sekundarstufe 2 (Kollegien, Vollzeit-Handelsmittelschule und Fachmittelschule) wurden 1,5 Klassen geschlossen.
Der Unterricht an den obligatorischen Schulen beginnt am Donnerstag, 22. August, mit Ausnahme der Gemeinden Kerzers, Fräschels und Ried im Seebezirk, wo sich der Schulkalender nach dem Kanton Bern richtet und somit das neue Schuljahr bereits am Montag, 19. August startete. Für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen (Kollegien, Handelsmittelschulen und Fachmittelschulen) beginnt der Unterricht ebenfalls am Donnerstag, 22. August, ausser am Interkantonalen Gymnasium der Region Broye (GYB), wo der Beginn in geraden Jahren mit jenem im Kanton Waadt abgestimmt wird (Schulbeginn am 19. August).
Eine Toolbox zur Bekämpfung von Mobbing und Belästigung an den Schulen
An den Schulen werden verschiedene Projekte und Abläufe umgesetzt. Angebote wie «Peacemaker» (Peer-Mediation), Informationsabende für Eltern, Schulungen für pädagogische Teams, «Forumtheater», das Projekt «Herzsprung ‒ Freundschaft, Liebe und Sexualität ohne Gewalt» oder die «Shared-Concern-Methode» werden organisiert, um Mobbing und Belästigung vorzubeugen und gegebenenfalls einzugreifen.
Viele Schulen erachten Präventionsmassnahmen als vorrangig und arbeiten im Rahmen ihrer Konzepte zur «Qualitätssicherung und -entwicklung» daran und tragen so zu einem lernfördernden Schulklima bei. Die Primarschule Hauterive ist mit ihrer «Charte pour bien vivre ensemble» ein anschauliches Beispiel für diesen Ansatz.
Hin zu einem flexiblen Einsatz von Unterstützungsmassnahmen
Eine integrierende Schule fördert so weit wie möglich die Präsenz und Teilnahme jeder Schülerin und jedes Schülers in der Regelschule ihres oder seines Wohnortes. Sie fördert eine qualitativ hochwertige Bildung, die allen Schülerinnen und Schülern gerecht wird und gleichzeitig hohe Anforderungen erfüllt. An einigen Schulen gibt es weitere interessante Lösungen. Der flexible Einsatz von Unterstützungsmassnahmen gehört ebenso dazu wie die Unterstützung in Form von Team-Teaching. Ein Leitfaden für Schulen wird derzeit erstellt. 2,57% der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule erhalten eine verstärkte sonderpädagogische Massnahme und sind Teil der Regelschule.
Bildung und nachhaltige Entwicklung
Eine Gemeinschaft mit 8 Milliarden Individuen zu organisieren und so zu gestalten, dass alle in der Gegenwart und in der Zukunft ein erfülltes Leben führen können, ist eine grosse Herausforderung Daher ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Lehrplänen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe 2 festgeschrieben. Das kantonale Netzwerk zur Koordination von BNE an den Freiburger Schulen setzt seine Aktivitäten fort und bereitet eine interaktive Website vor. Nach dem Erfolg der 1. Ausgabe mit der Teilnahme von mehr als 10 000 Schülerinnen und Schülern bereitet es eine 2. Klimawoche zum Thema Biodiversität vor, die vom 19. bis 23. Mai 2025 stattfinden wird. Im Kollegium St. Michael wird ab dem 30. September die Wanderausstellung «Reiseziel Erde» zu sehen sein.
DAOS ersetzt die DigiBi-Strategie
Im Dezember 2023 wies der Grosse Rat den Entwurf der kantonalen digitalen Bildungsstrategie an den Staatsrat zurück. Diese Rückweisung bezog sich auf spezifische Punkte, die den Umfang des Projekts neu definierten und folglich einen neuen Namen erforderten. Künftig wird man von der Übernahme der Finanzierung und des Betriebs des Informatikparks der obligatorischen Schule (1H–11H) durch den Kanton oder einfach von der digitalen Ausstattung für die obligatorische Schule (1H–11H), kurz DAOS, sprechen, da die Ausgaben für pädagogische Aspekte von den Ausgaben für die Ausstattung getrennt werden mussten. 700 französischsprachige Lehrpersonen der 1H–2H und ein Teil der Lehrkräfte für die 3H–4H haben sich 2023/24 in diesem Bereich weitergebildet. Im Schuljahr 2024/25 werden 700 zusätzliche Lehrpersonen der Klassen 3H–4H und 5H–6H ihre Weiterbildung abschliessen.
Ein guter Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) an den Schulen
An der obligatorischen Schule werden rund 150 Lehrpersonen, darunter auch Ansprechpersonen für Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT oder IKT), im richtigen Umgang mit der KI geschult. Die Ansprechpersonen haben den Auftrag, ihre unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen bei der Entwicklung ihrer eigenen digitalen Kompetenzen zu unterstützen. Es geht darum, das technische Verständnis von KI und die pädagogischen Möglichkeiten der Tools mit integrierter KI zu vertiefen. An den nachobligatorischen Schulen wurden Anweisungen für eine ethische, gesicherte und effiziente Nutzung der KI für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und die Schule im Allgemeinen herausgegeben. Zudem wurde die kantonale Wegleitung zur Maturaarbeit aktualisiert. An pädagogischen Tagungen werden die Lehrpersonen darin geschult, die KI didaktisch und pädagogisch sinnvoll einzusetzen.
Zusätzliche Ressourcen für die Freiburger Schulen
Es wurden 49,15 VZÄ Unterrichtsstellen bewilligt, um die zahlreichen Klasseneröffnungen an den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen im laufenden Schuljahr zu bewältigen. Von diesen 49,15 VZÄ entfallen 8,25 VZÄ auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Regelschule besuchen (integrierende Schule). Hinzu kommen weitere 25 VZÄ, mit denen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in sonderpädagogischen Einrichtungen unterrichtet werden, verstärkt werden soll.
Was die Stellenaufstockung der Schulsozialarbeit und der Primarschuldirektionen betrifft – beides Aufträge des Grossen Rates –, liegt der Ball beim Staatsrat, der an der Fertigstellung seines Staatsvoranschlags unter schwierigen Bedingungen arbeitet. Die genehmigten VZÄ werden im Rahmen der Präsentation des Staatsvoranschlags 2025 bekanntgegeben.