Nach einem mehr als 15 Jahren dauernden Austausch wird ein Anliegen aus der Praxis Wirklichkeit. Der von mehreren Waadtländer und Freiburger Gemeinden – die geografisch nahe beieinander liegen – geäusserte Wunsch, eine interkommunale Zusammenarbeit im schulischen Bereich entwickeln zu können, wird durch die heute von der Freiburger Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens und dem Waadtländer Regierungsrat Frédéric Borloz unterzeichneten Rahmenvereinbarung umgesetzt. Auf Wunsch der Gemeinden ermöglicht diese Rahmenvereinbarung jeder Gemeinde rund um die Grenze zwischen dem Kanton Waadt und dem Kanton Freiburg, zu vereinbaren, dass ihre Schülerinnen und Schüler im jeweils anderen Kanton eingeschult werden können.
So werden ab dem Schuljahresbeginn 2024/25 die Waadtländer Schülerinnen und Schüler der 1H bis 8H der beiden Gemeinden Champtauroz und Treytorrens in der Ortschaft Murist (Estavayer) anstelle von Granges-près-Marnand (Valbroye) und die Waadtländer Schülerinnen und Schüler der 9H bis 11H in Estavayer-le-Lac anstelle von Payerne unterrichtet. Dies wird die Schülertransporte erleichtern und verringern.
Ein einziger Westschweizer Lehrplan
Diese Zusammenarbeit ist möglich, weil der in beiden Kantonen geltende Westschweizer Lehrplan ‒ Plan d'étude romand (PER) ‒ sicherstellt, dass die verschiedenen Bildungsgänge zu einer gemeinsamen Lernkultur aller Schülerinnen und Schülern beitragen, indem sie festlegen, was sie lernen sollen. Die Schülerinnen und Schüler werden der Schulgesetzgebung unterstellt, die in dem Kanton gilt, in dem sie die Schule besuchen.
Verwendung einer Pauschale für Finanztransfers zwischen den Kantonen
Ausgehend von einem Pauschalbetrag wurden die finanziellen Aspekte so gestaltet, dass sowohl die Kostenberechnung als auch die Verrechnung zwischen den Kantonen erleichtert werden. Die Finanzströme werden zwischen den Kantonen, zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden sowie zwischen den beteiligten Gemeinden gemäss den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen abgewickelt. Die Beträge werden alle zwei Jahre entsprechend den Tarifen der Interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der französischen Schweiz und des Tessins (CIIP) angepasst. Als Beispiel und für das Schuljahr 2023/24 entsprechen die Jahrespauschalen, die je nach Schulstufe variieren, folgenden Beträgen:
- 11 400 CHF für eine Schülerin/einen Schüler in der 1H–2H
- 14 600 CHF für eine Schülerin/einen Schüler in der 3H–8H
- 18 100 CHF für eine Schülerin/einen Schüler in der 9H–11H
Zwei Kantone, zwei Verfahren
Während das Freiburger Schulgesetz dem Staatsrat die Befugnis übertragen hat, über die Zweckmässigkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Gemeinden anderer Kantone zu entscheiden (Art. 59 SchG), musste im Kanton Waadt zunächst der Grosse Rat seinen Regierungsrat ermächtigen, dieser neuen interkantonalen Vereinbarung beizutreten. Beide Kantonsregierungen haben im Laufe des letzten Jahres unabhängig voneinander den gesamten Prozess genehmigt. Der erfolgreiche Abschluss stärkt die Grundhaltung zur interkantonalen Zusammenarbeit, die in der Broye eine lange Tradition hat. Man denke nur an das 2005 eröffnete Interkantonale Gymnasium der Broye oder das Interkantonale Spital der Broye, dem grössten Arbeitgeber der Region.
Zwei weitere Vereinbarungen wurden unterzeichnet
Mit der Unterzeichnung einer interkommunalen Schulvereinbarung zwischen den Freiburger und den Waadtländer Gemeinden Estavayer – Sévaz – Champtauroz – Treytorrens sowie mit dem Verband der Orientierungsschulen der Gemeinden La Broye wird der Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler der Waadtländer Gemeinden Champtauroz und Treytorrens ab dem Schuljahr 2024/25 in der Gemeinde Estavayer möglich. Die finanziellen Aspekte werden durch eine Subventionsvereinbarung für die schulergänzende Einrichtung zwischen der Association du réseau d'accueil de jour des enfants de la région Broye (ARAJ Broye) und den Gemeinden Champtauroz (VD), Treytorrens (VD), und Estavayer (FR) und der Fondation pour l'accueil de jour des enfants (FAJE) geregelt. Sie betreffen insbesondere den Schülertransport, die verschiedenen von den Schulen und Gemeinden organisierten Lager, die Schul- und Zahnmedizin sowie die ausserschulische Betreuung.