Der Kultur- und Kreativsektor macht in der Schweiz 10% der Unternehmen aus und stellt mehr als 5% der Arbeitsplätze. Auch im Kanton Freiburg hat sich dieser Sektor stark entwickelt, sowohl in der Kulturproduktion (Professionalisierung, Einzug der digitalen Medien usw.) als auch bei den kulturellen Praktiken der verschiedenen Teile der Freiburger Gesellschaft. Die Arbeiten zur Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG, 1991) begannen 2023 mit einem breit angelegten partizipativen Prozess und der Ausarbeitung eines «Kulturkonzepts». Dieses enthält die legislativen und strategischen Grundsätze, die als Leitfaden für die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzesvorentwurfs dienten.
Der Gesetzesvorentwurf soll der Förderung kultureller Aktivitäten durch die öffentliche Hand einen angemessenen Rahmen geben, und zwar durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften und mit den Kulturkreisen, durch eine stärkere Gewichtung der Komplementarität zwischen Amateur- und professioneller Kultur und durch die territoriale Verankerung kultureller Aktivitäten. Zudem soll die Position des Kantons Freiburg auf gesamtschweizerischer Ebene gefestigt werden.
Einige wichtige Elemente
- Die Verteilung der Förderaufgaben zwischen den öffentlichen Körperschaften bleibt praktisch unverändert, aber der Vorentwurf optimiert die Instrumente des Dialogs und der Zusammenarbeit, um auf die Schwierigkeiten zu reagieren, mit denen die öffentlichen Körperschaften und die Kulturkreise konfrontiert sind.
- Die Körperschaften werden gemeinsam strategische Leitlinien festlegen und eine operative Koordination zwischen den Kulturdiensten in Form einer koordinierten Anlaufstelle in Zusammenarbeit mit der Loterie Romande sicherstellen.
- Es ist eine Regionalisierung der Kultur vorgesehen, um die öffentliche Förderung kohärenter und effizienter zu gestalten und die Entfaltung der Kultur im gesamten Freiburger Raum zu stärken. Sie wird in Form Gemeindeverbände erfolgen, deren Konstituierung fünf Jahre lang unterstützt wird.
- Der Zugang zu Kultur und die kulturelle Teilhabe werden gestärkt.
- Die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit kultureller Aktivitäten wird stärker gewichtet, insbesondere die Nachhaltigkeit von kulturellen Institutionen und Projekten sowie die Einhaltung angemessener Tarife und Honorare, um die prekäre Lage professioneller Kulturschaffender zu bekämpfen.
- Die Kontinuität des kulturellen Produktionsprozesses, von der künstlerischen Recherche bis zur kantonalen, nationalen und internationalen Verbreitung, wird besser berücksichtigt.
Noch zu melden
Diese Revision trägt der Entwicklung der öffentlichen Finanzmittel Rechnung. Das neue Gesetz kann mit oder ohne Erhöhung der Budgets der öffentlichen Körperschaften funktionieren, sowohl in guten wie schlechteren Budgetjahren. Der Gesetzvorentwurf ist im Übrigen langfristig angelegt, während die öffentlichen Budgets jedes Jahr auf Gemeinde- und auf Kantonsebene festgelegt werden. Der neue Rahmen für die Zusammenarbeit wird es darüber hinaus erlauben, das Engagement der öffentlichen Hand zu optimieren und die Wirkung öffentlicher Fördermassnahmen zu verstärken.
Die Vernehmlassung zu diesem Gesetzesvorentwurf und dem erläuternden Bericht findet online mittels eines Formulars auf der Website des Amts für Kultur bis zum 21. Oktober 2024 statt.
Documents mis en consultation
- Vernehmlassung - Schreiben BKAD an die Adressaten (PDF, 188.04k)
- Vernehmlassung KAFG - Gesetzsvorentwurf über die Förderung kultureller Aktivitäten (KAFG) (PDF, 142.36k)
- Vernehmlassung KAFG - Bericht über die Totalrevision des Gesetzes vom 25. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) (PDF, 456.96k)
- Vernehmlassung KAFG - Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 354.92k)