Die Kulturinstitutionen des Staates bieten eine breite Palette an Leistungen an. Des Konservatorium KF bildet an über 40 Unterrichtsorten 4000 Schülerinnen und Schüler aus. Die Kantons- und Universitätsbibliothek KUB deckt die Bedürfnisse von jährlich über 150 000 physischen oder virtuellen Benutzerinnen und Benutzern. Das Naturhistorische Museum NHMF und das Museum für Kunst und Geschichte MAHF begrüssten im Jahr 2023 in ihren Dauer- und Wechselausstellungen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen fast 100 000 Besucherinnen und Besucher. Das Schloss Greyerz zog mehr als 180 000 Besucherinnen und Besucher an, darunter viele Touristinnen und Touristen. Diese Institutionen erfüllen auch eine zentrale Rolle bei der Erhaltung und Aufwertung des kantonalen Kulturerbes: Das NHMF verwahrt eine Sammlung von über 260 000 Objekten, die Sammlung des MAHF umfasst 50 000 Objekte, die KUB besitzt 2,4 Millionen physische oder digitale Dokumente und Archivbestände und das Staatsarchiv verfügt über fast 20 000 Laufmeter Archivbestände.
Die Gesetzgebung für die Kulturinstitutionen des Staates stammt aus dem Jahr 1991. Dreissig Jahre lang hat das KISG die Entwicklung dieser Institutionen begleitet, einen Rahmen für deren Leistungen für die Bevölkerung festgelegt und zur Ausstrahlung der Freiburger Kultur beigetragen. Im Laufe der Zeit haben sich die Institutionen regelmässig den veränderten kulturellen Praktiken und den neuen Erwartungen des Publikums angepasst. Angesichts der laufenden Überarbeitung des KAG drängt sich ebenfalls eine Überarbeitung des KISG auf, um auf Veränderungen in der Kulturproduktion oder auf den weitreichenden Wandel im Bereich der Technologie und der Kommunikation reagieren zu können. Auch die Organisation des Staates hat sich geändert, ebenso wie die Fachterminologie.
Die Revisionsarbeiten begannen 2023 mit dem partizipativen Prozess zum KAG und danach mit Workshops mit den Direktionen und Kommissionen der Kulturinstitutionen sowie mit den im Bereich des Kulturerbes tätigen Ämtern des Staates. Neben formalen Änderungen hebt der Vorentwurf mehrere Kernaspekte hervor: die kulturelle Teilhabe und der Zugang zu Kultur; die Nachhaltigkeit; die Beteiligung der Kulturinstitutionen an einer koordinierten Kulturstrategie, die das Kulturökosystem Freiburg und insbesondere seine Regionalisierung und Vernetzung fördert; die Organisationsautonomie, welche die Institutionen benötigen, um ihre Aufgaben angemessen und effizient zu erfüllen usw. Der Vorentwurf aktualisiert ihre gemeinsamen und besonderen Aufgaben, z. B. die Bereitstellung öffentlicher Räume, die Kulturvermittlung, die Koordination des Schutzes des kulturellen Erbes, die Verwaltung von Kulturgütersammlungen oder den Beitrag zur kulturellen Bildung.
Die Vernehmlassung zu diesem Vorentwurf und dem erläuternden Bericht steht allen interessierten Institutionen und Personen offen und läuft bis zum 19. Januar 2025 online über ein Formular auf der Website des Amts für Kultur: