Um die Digitalisierung kommt in unserer Gesellschaft niemand mehr herum. Dank der digitalen Bildung spielen die Schulen eine Schlüsselrolle, um die kommenden Generationen von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in diesem Wandel zu begleiten. Allerdings müssen viele Parameter berücksichtigt werden, um die Anforderungen der Lehrpläne in diesem Bereich bestmöglich umzusetzen. Daher wurde eine kantonale digitale Bildungsstrategie für die Sonder- und Regelschulen (1H bis 11H) ausgearbeitet.
Ziel ist es, einen klaren und ausgewogenen Rahmen zu schaffen, um alle Beteiligten im Schulbereich bei der Umstellung auf die Integration digitaler Technologien in den Unterricht zu unterstützen, dies sowohl was den pädagogisch-didaktischen Bereich wie auch was das Material und die Organisation betrifft. Der Referenzrahmen dieses Gesamtprojekts besteht aus drei miteinander verknüpften Entwicklungsbereichen: Unterrichtsentwicklung (schulisches Lehren und Lernen), Organisationsentwicklung (Ausstattung, Infrastruktur und Kommunikation) und Personalentwicklung (Schulungen und Begleitung).
Der in die Vernehmlassung gegebene Bericht präsentiert die verschiedenen Aspekte dieser Strategie. Er beschreibt die Elemente, die den Referenzrahmen der Strategie bilden, und wie sie umgesetzt werden. Er legt konkrete Ziele für die Umsetzung der digitalen Bildungsstrategie fest und erläutert die rechtlichen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen dem Staat und den Gemeinden, das obligatorische Finanzreferendum sowie eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Projekts. Zudem werden die finanziellen Aspekte, die für eine vollständige und effiziente Umsetzung nötig und unerlässlich sind, sowie die Planung ausführlich dargelegt.
Die Vernehmlassung zu diesem umfangreichen Projekt läuft bis zum 30. Juni 2022.
Das pädagogische Konzept steht im Zentrum der digitalen Bildung
Im Kanton Freiburg gibt es zwei Lehrpläne für die obligatorische Schule. Der Teil, der der digitalen Bildung gewidmet ist, baut auf drei Kompetenzbereichen auf: Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen. Dieses neue digitale Lernen, das im sicheren Rahmen der Schule stattfindet, trägt zur Risikoprävention und zur Verringerung der digitalen Kluft bei, die zu sozialen Ungleichheiten führen kann. Der Einsatz digitaler Technologien ist auch als Chance zu betrachten, da diese besonders für die Fachdidaktik neue Lerngelegenheiten anbieten.
Die Strategie sieht vor, dass die Wahl der Art der Informatikausrüstung in den Schulen durch das pädagogische Konzept bestimmt wird, das von der Schuldirektion und einem Lehrpersonenteam jeder Schule gemeinsam erarbeitet wird. Dieses Material muss den vom Kanton festgelegten Mindestanforderungen und Standards entsprechen. Darüber hinaus verfügen die Schulen über einen gewissen Spielraum, den sie je nach Bedarf nutzen können. Denn die Informatikausrüstung soll der digitalen Bildung gemäss pädagogischem Konzept dienen und nicht umgekehrt. Dieser Ansatz, der auf einem optimierten Einsatz des bereits erworbenen Materials abzielt, gehört zu einer angestrebten nachhaltigen Effizienz und sparsamen Ressourcenverwendung, bei der das Risiko einer Verschwendung verringert wird.
Der Unterstützung der Schuldirektionen und der Lehrpersonen bei dieser Umstellung wird grosse Bedeutung beigemessen. Ein umfassendes Paket an Begleitmassnahmen ist vorgesehen und wird während der Umsetzungsphase eingeführt. Dieses umfasst insbesondere die Aus- und Weiterbildung sowie die Einsetzung von Ansprechpersonen für die pädagogische Unterstützung.
Obwohl sich der Perimeter der Strategie auf die obligatorische Schule und den Sonderpädagogikbereich beschränkt, weist sie einen direkten Bezug zu den nachobligatorischen Schulen und zur Berufsbildung auf. Zu Beginn des nächsten Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen an den Mittelschulen mit ihren eigenen Laptops in die Schule kommen.
Kantonale Finanzierung der Informatikausrüstung der Schulen gemäss dem Willen des Grossen Rates
Der Staatsrat hat sich dafür entschieden, die Folgemassnahmen der Motion Perler/Bürdel 2019-GC-139 in diese digitale Bildungsstrategie aufzunehmen. Zur Erinnerung: Die Grossrätinnen und Grossräte forderten in dieser Motion die Kostenübernahme der Informatikausstattung durch den Kanton und die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen (9H bis 11H) mit einem persönlichen IT-Gerät. Diesem in die Vernehmlassung geschickten Bericht ist daher der Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule beigefügt. Denn die Annahme diese
Dokumentation in Vernehmlassung
- Digitale Bildungsstrategie: Begleitbrief (PDF, 162.8k)
- Erläuternder Bericht zur digitalen Bildungsstrategie an den Sonder- und Regelschulen (PDF, 1.13MB)
- Digitale Bildungsstrategie: Antwortformular Vernehmlassung (DOCX, 122.19k)
- Digitale Bildungsstrategie: Anhang A -Kostenrechner für die Gemeinden (XLSX, 82.53k)
- Anhang C: Beurteilung der Nachhaltigkeit des Projekts (nur in französischer Sprache) (PDF, 170.3k)
- Digitale Bildungsstrategie : Liste des destinataires / Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 274.8k)
Weshalb braucht es eine kantonale digitale Bildungsstrategie für die Sonder- und Regelschulen?
Die Anforderungen der Lehrpläne im Hinblick auf die Digitalisierung erfüllen:
Im Kanton Freiburg gibt es zwei Lehrpläne für die obligatorische Schule. Im deutschsprachigen Kantonsteil schloss der 2015 freigegebene Lehrplan 21 (LP 21) von Anfang an die digitale Bildung mit drei Kompetenzbereichen mit ein: Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen. Dieser Lehrplan ist seit Beginn des Schuljahres 2019/20 an den obligatorischen Schulen (1H‒11H) in Kraft. Der Westschweizer Lehrplan PER ist älter – er stammt aus dem Jahr 2010 – und wurde im März 2021 überarbeitet, um die neuen Lernmethoden der digitalen Bildung zu integrieren, die ähnlich wie beim LP 21 auf drei Schwerpunkten basieren. Die Umsetzung dieses überarbeiteten Lehrplans in den französischsprachigen Schulen des Kantons ist auf den Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
Den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die ihrer Realität entsprechen:
Wie es im Schulgesetz und in den Lehrplänen vorgesehen ist, gewährleistet die Schule den Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Schülerinnen und Schüler auf die Welt von heute und morgen vorzubereiten. Um die Digitalisierung mit ihren Chancen und Risiken kommt in unserer Gesellschaft niemand mehr herum. Die Schülerinnen und Schüler werden, ob wir es wollen oder nicht, alltäglich mit diesen Werkzeugen konfrontiert. Lernen, wie man diese Werkzeuge gut einsetzt, wird entscheidend sein, um sich in einer globalisierten und wettbewerbsorientierten Welt zu behaupten. An den Schulen werden die Schülerinnen und Schüler für die möglichen Auswirkungen digitaler Umgebungen auf die Gesundheit und das individuelle und kollektive Wohlbefinden sensibilisiert.
Digitale Bildung ist in den Freiburger Schulen im Übrigen kein Novum. Der Staatsrat hat das heute geltende kantonale Konzept für die Integration von Medien, Bildern, Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unterricht (Medien und IKT) im Jahr 2017 verabschiedet. Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung im Bereich der Digitalisierung und der neuen Anforderungen der Lehrpläne im Hinblick auf die Digitalisierung sollte dieses Konzept jedoch aktualisiert werden.
Dem Willen des Grossen Rates nachkommen
Der Grosse Rat hat die Motion 2019-GC-139 der Grossratsmitglieder Perler und Bürdel angenommen, die verlangt, dass der Kanton die Finanzierung der Informatikausstattung für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen übernimmt. Daher muss das Gesetz über die obligatorische Schule entsprechend angepasst werden.
Um auf diese jüngsten Entwicklungen entsprechend zu reagieren, hat der Staatsrat beschlossen, eine Gesamtstrategie für die digitale Bildung in den Sonder- und Regelschulen des Kantons Freiburg auszuarbeiten.