Das MSR legt die Ausführungs- und Detailbestimmungen des neuen Gesetzes über den Mittelschulunterricht (MSG, SGF 412.0.1) fest, das am 11. Dezember 2018 durch den Grossrat verabschiedet wurde und am 1. August 2019 in Kraft getreten ist.
Dieses Reglement bestimmt im Detail die Ziele und Aufgaben des Mittelschulunterrichts sowie dessen Organisation, Betrieb und Finanzierung. Die vier Grundzüge der Revision der Rechtsgrundlagen für die Mittelschulen (S2: Gymnasien, Handelsmittelschulen und Fachmittelschulen) sind:
- die Aktualisierung der Aufgaben und Ziele des Mittelschulunterrichts, insbesondere die Förderung der Zweisprachigkeit;
- die Aktualisierung der Bildungsgänge;
- die Stärkung der Führungsstrukturen;
- die Klärung der Rechte und Pflichten der Schulpartner.
Zudem wurden zahlreiche allgemeine Schulbetriebsregeln aktualisiert und ergänzt sowie Rechtsgrundlagen zum Bearbeiten und Bekanntgeben von Personendaten geschaffen.
Der Vorentwurf des MSR ging vom 13. November 2019 bis 31. Januar 2020 in die Vernehmlassung und wurde allgemein gut aufgenommen. Die Artikel 22 (Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung) und 24 bis 26 (Klassenbestände) wurden am meisten kommentiert. Sämtliche Kommentare wurden von der zuständigen Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft. Viele dieser Kommentare konnten berücksichtigt werden und haben zur Verbesserung des Erlasses beigetragen. Sämtliche Stellungnahmen können auf der Website des Amts für Unterricht der Sekundarstufe 2 eingesehen werden.
Am 3. März 2020 wurde eine Petition mit 2995 Unterschriften eingereicht. Darin wird der Staatsrat aufgefordert, für die Mittelschulen die Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Klasse auf maximal 24, im Durchschnitt auf 21 und in Wahlfächern auf maximal 16 zu beschränken. Am 16. September 2020 traf sich der Direktor für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) mit den Petitionären zu einem Gespräch. An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat der Staatsrat nun entschieden, die derzeit geltenden Regeln zu den Klassengrössen in Mittelschulen nicht zu ändern. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Beschlusses der mit der Beratung des MSG befassten parlamentarischen Kommission, welche dem Grossen Rat keine gesetzliche Verankerung eines maximalen Klassenbestandes (24 statt 27 Schülerinnen und Schülern) vorschlagen wollte. Diese Entscheidung resultiert namentlich auch aus dem Bestreben, eine Einheitlichkeit mit anderen Bildungsstufen zu wahren.
Zudem hat der Staatsrat beschlossen, die Funktionseinreihung der Vorsteherin bzw. des Vorstehers der Mittelschulen anzupassen, vergleichbar mit der mittleren Kaderfunktion im Unterrichtswesen. Vorsteherinnen und Vorsteher sind nun offiziell Mitglieder des Direktionsrats der jeweiligen Schule.
Das MSR tritt am 1. August 2021 in Kraft.
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Reglement über den Mittelschulunterricht (MSR) vom 26.05.2021