Dolmetscherdienst
Kinder und/oder nahe Familienangehörige dürfen grundsätzlich nicht für Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste beigezogen werden.
Damit die Eltern informiert werden und an den Entscheiden über ihr Kind mitwirken können, besteht die Möglichkeit, Fachpersonen für interkulturelles Dolmetschen oder Gebärdensprache beizuziehen. Die Lehrperson kann in der Regel in folgenden Situationen die Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers verlangen:
- bei Informationsveranstaltungen;
- für persönliche Gespräche;
- am ersten Schultag;
- bei Netzwerktreffen;
- usw.
Bei Bedarf wendet sich die Lehrperson in solchen Situationen an die Dolmetscherdienste. Beachten Sie bitte, dass die Gemeinde vorab ihre Zustimmung erteilen muss.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Übersichtsseite mit dem Titel Zusammenarbeit Schule - Familie