Der neue Präsident des Staatsrats, Jean-François Steiert, weist darauf hin, dass im Kanton bisher mehr als 400 Menschen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ums Leben gekommen sind. Er erinnerte dann daran, dass die Krise mit dem ersten Fall im Kanton Freiburg vor weniger als einem Jahr begann. Heute gehört sie zum Alltag, und der Staatsrat dankt den Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons für ihre Geduld und ihre Kraft. Denn trotz des Hoffnungsschimmers, der von der Impfkampagne ausgeht, wäre es falsch zu glauben, dass diese Krise so schnell verschwindet, wie sie gekommen ist.
Wirtschaftliche Massnahmen
Am 13. Januar kündigte der Bundesrat neue schwere Einschränkungen und gleichzeitig eine Lockerung der Kriterien für Härtefälle an, wie es vom Kanton Freiburg nachdrücklich gefordert worden war. Diese Ankündigungen machen eine teilweise Anpassung unseres derzeitigen Hilfsdispositivs nötig. Heute gibt es drei kantonale Hauptmassnahmen für Betriebe, die während der Krise stark betroffen waren oder schliessen mussten. Dabei handelt es sich um die Massnahme für Härtefälle (WMHV), die sektorale Unterstützungsmassnahme für Restaurants, Bars und Diskotheken (KWPV-Gastro) und die Hilfsmassnahme, welche die Mieten und Hypothekarzinsen betrifft (WMMV) und für Einrichtungen, die im Oktober und November 2020 schliessen mussten, bestimmt ist.
In den nächsten Tagen werden diese Massnahmen zu einer einzigen Massnahme für Härtefälle zusammengeführt, allerdings mit einem Standardverfahren auf der einen Seite und einem erleichterten Verfahren auf der anderen Seite. Das Standardverfahren ist für «gewöhnliche» Härtefälle, nämlich die Betriebe, die in den 12 Monaten vor dem Einreichen des Gesuchs eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 % erlitten haben. Dieses Verfahren ist Teil einer Logik kantonaler Hilfen für Betriebe, die dauerhaft betroffen sind. Das erleichterte Verfahren ist für Betriebe gedacht, die für mehr als 40 Kalendertage / zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 schliessen mussten. Dieses Verfahren folgt einer Logik der Entschädigung für die erlittenen Verluste.
Die Bestimmungen zu diesen beiden Verfahren werden in einem einzigen Erlass geregelt.
Die Kriterien für die Zuteilung dieser Hilfen und Entschädigungen werden derzeit entwickelt und die neuen Verfahren werden Anfang Februar in Kraft treten.
Auf finanzieller Ebene steht bereits ein Gesamtbetrag von 54 Millionen Franken zur Verfügung, der sich aus dem kantonalen Beitrag von 15 Millionen Franken und dem zusätzlichen Beitrag des Bundes zusammensetzt. Dieser Betrag könnte sogar auf 77 Millionen Franken ansteigen, wenn der Bund die 4. Tranche nach dem gleichen Verteilungsschlüssel vergibt. Der Kanton ist, auch bereit, seinen Beitrag über die bereits zugesagten 15 Millionen für diese Massnahme hinaus zu erhöhen, je nachdem wie sich die Situation entwickelt.
Alle Informationen zu den Änderungen werden auf der Website der Wirtschaftsförderung unter diesem Link aktualisiert: https://www.promfr.ch/de/covid-19/
Staatshaushalt
Die vom Staatsrat getroffenen Entscheide, um die Auswirkungen der Krise zu mildern, werden sehr erhebliche Kosten verursachen, die derzeit auf 220 Millionen Franken geschätzt werden. Bis heute wurden bereits 40,4 Millionen Franken im Rahmen der Massnahmen zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbezahlt. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft: geschätzte 35,6 Millionen Franken, davon wurden bis jetzt 20,8 Millionen ausbezahlt;
- 2. Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft: geschätzte 9,6 Millionen Franken, davon wurden bis jetzt 7,6 Millionen ausbezahlt;
- weitere kantonale Massnahmen zugunsten der Wirtschaft (einschliesslich des Wiederankurbe-lungsplans): geschätzte 116,6 Millionen Franken, davon wurden bis jetzt 12 Millionen ausbezahlt.
Andererseits wurden im Rahmen der sanitären Massnahmen bereits 56,3 Millionen Franken ausbezahlt. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Führungsorgan und sanitäre Massnahmn: Bis jetzt wurden 18,3 Millionen Franken ausbezahlt. Für die Kosten im Zusammenhang mit der grossflächigen Impfung wurden bereits Verpflichtungen eingegangen;
- zusätzliche Kosten des HFR im Zusammenhang mit COVID-19: Bis jetzt wurde eine erste Anzahlung von 28 Millionen Franken geleistet. Erhebliche Beträge, die nach wie vor schwierig abzuschätzen sind, werden im Jahr 2021 eingesetzt;
- verschiedene Auswirkungen auf die ordentlichen Ausgaben des Staates (zusätzliche Kosten in den Pflegeheimen, besondere Massnahmen in den Gefängnissen, Anpassung gewisser Infrastrukturen für den Betrieb der Justiz usw.), die auf 10 Millionen Franken geschätzt werden.
Insgesamt sind vom Staat also bereits fast 100 Millionen Franken ausbezahlt worden. In diesen Zahlen ist die absolut notwendige Unterstützung der öffentlichen Verkehrsbetriebe, die ebenfalls stark von der Krise betroffen sind, noch nicht enthalten. Die Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der kantonalen Wirtschaft belaufen sich derzeit auf rund 900 Millionen Franken.
Einschliesslich der weiteren Auswirkungen, die erwartet werden (geringere Steuereinnahmen, zusätzliche Kosten in den Bereichen Gesundheit und Soziales, öffentlicher Verkehr, Betrieb des Staats), beläuft sich die geschätzte Gesamtsumme für den Staat bisher auf rund 548 Millionen Franken.
Impfverfahren
Seit einigen Monaten konzentriert sich die sanitäre Task Force auf die Rückverfolgung von Kontakten und gefährdeten Institutionen, insbesondere Pflegeheime. Die neuen Virusvarianten machen die Rückverfolgungsarbeit in der Tat komplexer und machen besondere Anstrengungen bei der Rückverfolgung von engen Kontakten und Untersuchungen des Umfelds nötig. Mit dem Aufkommen dieser neuen Virusvarianten ist Vorsicht geboten. Mit den ergriffenen Massnahmen konnten die Ansteckungszahlen jedoch stabilisiert werden, wenn auch auf hohem Niveau.
Es wurde auch bedeutende Arbeit geleistet, um die Impfung der Freiburger Bevölkerung sicherzustellen, was aufgrund der mit der Lieferung von Impfstoffen verbundenen Unsicherheiten eine Flexibilität des geschaffenen Systems erfordert. Mehr als 6100 Personen haben bereits eine erste Dosis des Impfstoffs erhalten, fast 4000 Personen haben Termine in den Impfzentren vereinbart. Dem Beispiel einiger anderer Kantone folgend, ging Freiburg von Anfang an auf Nummer sicher und reservierte die 2. Dosis des Impfstoffs für Personen, die bereits die erste Dosis erhalten hatten, um möglichen Lieferproblemen, die sich nun abzeichnen, vorzugreifen. So wird in der Freiburger Planung vorgesehen, dass alle vom Bund erhaltenen Dosen verwendet werden.
Die Impfung mit den 2 Dosen in den Pflegeheimen wird bis Ende Februar abgeschlossen sein. Die Ärzte werden so bald wie möglich in das kantonale Dispositiv integriert; entsprechende Diskussionen sind im Gange.
Besondere Massnahmen und Kontrollen
Vor Ort stellt die Kantonspolizei fest, dass die Bevölkerung und die Geschäfte und Betriebe die Massnahmen, die sie betreffen, meist einhalten. Vor dem Hintergrund sich verbessernder Epidemiezahlen lässt die Einhaltung der Massnahmen jedoch zunehmend nach, und die Kritik wird häufiger, insbesondere an vermeintlichen Ungereimtheiten in den Entscheidungen der Behörden oder an Ungleichbehandlungen.
Die Zahlen für polizeiliche Interventionen spiegeln diese Entwicklung nur unvollkommen wider, da die Probleme in der Praxis meist durch Verhandlung und Deeskalation gelöst werden. Seit Beginn der zweiten Welle hat die Kantonspolizei rund 640 Kontrollen in öffentlichen Gaststätten und Geschäften durchgeführt. Nur gegen 8 öffentliche Gaststätten und 4 Betriebe musste Anzeige erstattet werden. Generell hat die Polizei seit Ende Oktober mehr als 2000 Hinweise auf das Gesetz ausgesprochen und 44 Anzeigen wegen Nichttragens einer Maske, 8 wegen Nichteinhaltung von Abständen und 4 wegen privater Partys erstattet. Was schliesslich die Situation in den Skigebieten betrifft, so können die sehr gute Zusammenarbeit mit den Betreibern und generell eine gute Einhaltung der COVID-19-Massnahmen festgestellt werden. Das einzige nennenswerte Problem betrifft das Tragen von Masken bei der Ankunft an den Stationen, auf Parkplätzen, insbesondere bei grossem Andrang.
Schulen, Kultur und Sport
Die Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort der Stabilität, der Kontinuität und der Integration. Deshalb spielt sie in Krisenzeiten eine noch wichtigere Rolle. Rigoros umgesetzte Schutzpläne machen Schulen sicher. Alle Bemühungen zielen darauf ab, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Solange es die sanitäre Lage erlaubt, bleiben die Freiburger Schulen geöffnet.
Die Krise hat den Kultursektor hart getroffen. Die Bearbeitung der Gesuche um Entschädigung in der zweiten Phase (ab November) geht weiter. Ein neues Hilfsinstrument ermöglicht es Kulturbetrieben, Massnahmen zu entwickeln, um durch die Krise zu kommen oder sich gegebenenfalls neu auszurichten.
Die Ausübung des Sports wird seit vielen Monaten behindert. Eine der Herausforderungen für Sportvereine wird es sein, junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren und die Freiwilligen, die sie betreuen, zu motivieren, sich erneut zu engagieren, sobald es möglich ist.
Institutionen, Land- und Forstwirtschaft
Auf der Ebene der Institutionen funktionieren die Gemeinden trotz Telearbeit gut und schaffen es, ihre Aufgaben gegenüber der Bevölkerung zu erfüllen. Besondere Auflagen wurden für den Wahlkampf für die Gemeindewahlen im kommenden März gemacht.
Im Lebensmittelbereich gibt es kein Versorgungsproblem. Im Gegensatz zum Frühjahr 2020, als die Viehmärkte geschlossen wurden und die Fleischpreise einbrachen, sind die Fleischpreise derzeit stabil, obwohl die Nachfrage aufgrund der Schliessung der Restaurants leicht zurückgegangen ist. Der Milchmarkt ist von der Pandemie nicht betroffen. Die Schliessung der Restaurants hat geringe Folgen für den Käsemarkt, aber eine grössere Auswirkung auf die Herstellung von Pommes frites, so dass einige Produzenten darüber nachdenken, die für diese Produktion vorgesehenen Flächen zu reduzieren.
Die Durchführung der virologischen Tests auf COVID beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW), zur Unterstützung und unter der Federführung des HFR, wird fortgeführt. Seit dem Start dieses Programms (von Swissmedic für den medizinischen Bereich zugelassen) im Mai 2020 wurden bereits rund 7000 Proben mit hervorragenden Ergebnissen analysiert. Schliesslich sind die Unterstützungsmassnahmen für das Freiburger Holz und die Digitalisierung von Milchbetrieben aus dem Wiederankurbelungsplan 2020 nun in Kraft.
Schlussfolgerung
Der Staatsrat hat sich seit März letzten Jahres in jeder seiner Sitzungen mit der Krise befasst. Und er ist sich bewusst, dass zur Bewältigung der Krise alles langfristig ausgerichtet sein muss, nicht nur im Bereich der Gesundheit, sondern auch bei den sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Hier setzt das vom Staatsrat gewählte Motto für das laufende Jahr an: «Wir brauchen nachhaltige Entscheide. Nur so können wir diese Krise und ihre Folgen in allen Lebensbereichen langfristig überwinden».