Wahl eines geeigneten Systems:
Die Vollzugshilfe Umweltschutz definiert die Kriterien für zulässige Schleppschlauchsysteme wie folgt:
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Gülle und flüssige Vergärungsprodukte werden direkt auf der Bodenoberfläche abgelegt.
- Gülle und flüssige Vergärungsprodukte fliessen ohne Überdruck aus der Verteilleitung auf den Boden und es tritt kein Verspritzen am Boden auf, so dass eine erhöhte flächige Verschmutzung entsteht.
- Durch den direkten Ausfluss werden maximal 20 Prozent der Bodenoberfläche begüllt (d.h. Ausflussöffnungen überdecken maximal 20 Prozent der Ausbringbreite.
- Die Verteilgenauigkeit soll innerhalb der begüllten Fläche einen Variationskoeffizienten von maximal 15 Prozent aufweisen.
Finanzierung:
Bei einem gemeinsamen Kauf von Maschinen (mindestens zwei Landwirte) können Investitionskredite in Höhe von bis zu 50% des Kaufpreises gewährt werden.
Bitte beachten Sie:
- Die Maschine muss überwiegend für eigene Arbeiten verwendet werden.
- Die Maschine darf erst gekauft/bestellt werden, wenn der definitive Entscheid über die Gewährung des Investitionskredits vorliegt. Ein vorzeitiger Kauf oder eine vorzeitige Bestellung schliesst eine finanzielle Hilfe aus.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an grangeneuve-as-sv@fr.ch
Direktzahlungen (Ausnahmebewilligung):
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an grangeneuve-pd-dz@fr.ch
Gebrauch von Schleppschlauch und gute Praktiken:
Wenn Sie noch Fragen haben:
Sektion Landwirtschaft:
026 305 58 00