Allgemeine Fragen
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Übersicht der Ereignisse zu Beginn des Winters 2022 :
17.11.2022
Pressemitteilung der BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern).Zwei Fälle von Vogelgrippe des hochansteckenden Typs (H5N1) wurden bei einem Graureiher und einem Pfau bei einem Hobbygeflügelhalter im Kanton Zürich nachgewiesen.
24.11.2022
Pressemitteilung des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern).
Das BLV ordnet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen vorbeugende Maßnahmen an, die in der gesamten Schweiz gelten. Das Hauptziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.24.11.2022
Das BLV hat eine Verordnung erlassen, die Maßnahmen für die Schweiz ab dem 28.11.2022 vorsieht.Brief und Mailing des LSVW an alle Geflügelhalter im Kanton Freiburg mit den Massnahmen, die für die Kontrollregion (die gesamte Schweiz) zu ergreifen sind.
25.11.2022
Inkrafttreten der Schutz- und Überwachungszonen um die betroffenen Tierhaltungseinheiten (bis zum 21.12.2022) und der Exportbestimmungen.28.11.2022
Inkrafttreten der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Aviären Influenza (bis 15.02.2023).08.12.2022
Ein zweiter Schwan wird positiv auf das hoch pathogene Vogelgrippevirus H5N1 (HPAI) im Kanton Tessin getestet. Eine Möwe wird im Kanton Thurgau positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet. Die Bestimmung der Pathogenität ist im Gange.27.01.2023
Mehrere Fälle von H5N1-positiven Wildvögeln werden in den Kantonen Basel, Luzern und Zürich entdeckt.
02.02.2023
Das BLV veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der die Verlängerung der vorbeugenden Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis mindestens 15.03.2023 angekündigt wird.
09.03.2023
Das BLV veröffentlicht eine neue Pressemitteilung, in der die Verlängerung der vorbeugenden Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis mindestens 30.04.2023 angekündigt wird.
27.04.2023
Das BLV veröffentlicht eine neue Pressemitteilung, in der das Ende der präventiven Massnahmen gegen die Vogelgrippe ab dem 1. Mai 2023 angekündigt wird.
25.05.2023
Das BLV veröffentlicht eine neue Pressemitteilung, die neue Bestimmungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe erlässt. Diese Bestimmungen verpflichten die Kantone, wenn nötig lokale Schutzmassnahmen zu ergreifen, um Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, wenn das Risiko einer Verbreitung des Virus durch Wildvögel hoch ist.
26.05.2023
Das LSVW veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der es bekannt gibt, dass die beiden Niststellen für Lachmöwen und Flussseeschwalben am Murtensee weder infiziert noch verdächtig sind und dass die Wachsamkeit und die Meldepflicht der Halter/Tierärzte bestehen bleiben.
26.07.2023
Das LSVW veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der es bekannt gibt, dass die Lokale Massnahmen bis 15. Oktober verlängert.
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Hühnervögel
Zum Beispiel: Hühner, Truthähne, Fasane, Wachteln, Perlhühner, Pfauen, RebhühnerGänsevögel
Enten und Gänse, SchwanLaufvögel
Strauss, Emu- Die Massnahmen gelten für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz.
Nicht betroffene Arten: Tauben, Turteltauben, Papageien, Sittiche, exotische Vögel wie Kanarienvögel und Sperlingsvögel.
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Personen, die tote Vögel finden, werden gebeten, diese nicht zu berühren.
Die Entdeckung von toten oder kranken Wildvögeln innerhalb von 24 Stunden am selben Ort (1 Schwan, 2 oder mehr Wasservögel oder Raubvögel, 5 oder mehr andere Wildvögel) muss unverzüglich dem Wildhüter des betreffenden Aufsichtsbezirks gemeldet werden.
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Wenn in der Schweiz ein Fall einer hochansteckenden Krankheit bei Wildtieren festgestellt wird, legt das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bern) eine geographische Region fest, in der Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Geflügelhaltungseinheiten vor der Krankheit zu schützen, in diesem Fall seit dem 28.11.22 die gesamte Eidgenossenschaft.
Da die gesamte Schweiz als Kontrollgebiet gilt, müssen die aktuellen Massnahmen von allen Geflügelhaltern in der Schweiz ergriffen werden.
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Die Schutz- und Überwachungszonen sind geografische Gebiete, die vom BLV um einen positiven Fall herum festgelegt wurden (derzeit nur Kanton Zürich und Thurgau). Die Schutzzone hat normalerweise einen Durchmesser von 3 km und die Überwachungszone einen Durchmesser von 10 km um den ersten Ausbruch. In jeder Zone werden zusätzlich zur nationalen Kontrollregion Verbringungssperren erlassen.
Für die Geflügelhalter
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Melden Sie die Haltung beim Landwirtschaftssektor Grangeneuve :
- Gewerbliche oder Hobbyhalter von Geflügel müssen ihre Tierhaltung in Grangeneuve melden. Wenn Ihre Tierhaltung noch nicht bei diesem Amt gemeldet ist, bitten wir Sie, jetzt Kontakt mit diesem Amt aufzunehmen (E-Mail: grangeneuve-agriculture@fr.ch / T: 026 305 58 00).
Kontrolle des Gesundheitszustands der Tiere :
- Kontrollieren Sie den Gesundheitszustand des Geflügels und melden Sie jedes Tier mit verdächtigen Symptomen ihrem Tierarzt, der das LSVW informieren wird.
- Verdächtige Symptome sind :
- Akute respiratorische Symptome ;
- Ein Rückgang der Legeleistung um mehr als 20% über einen Zeitraum von drei Tagen;
- Eine Verringerung der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%;
- Ein Anstieg der Sterblichkeitsrate um mehr als 3% innerhalb einer Woche.
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Zu ergreifende Massnahmen :
(gemäß der Tierseuchenverordnung TSV, der Verordnung vom 8. April 2014 (TiersV, SGF 914.10.11) und der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Aviären Influenza).
Auslauf und Haltung der Tiere :
Im Kontrollgebiet (= Schweiz) müssen die Tierhalter ihre Tierhaltung gegen die Einschleppung der Vogelgrippe schützen. Zu diesem Zweck ergreifen sie eine der folgenden Maßnahmen:
- Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich, dessen Netz eine Maschenweite höchsten 4 cm hat.
- Sie stellen sicher, dass in dem Aussenklimabereich die Fütterungs- und Tränkstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind und dass die Auslaufbereiche und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.
- Sie halten Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.
Trennung der verschiedenen Arten :
Gänsevögel und Laufvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Strausse usw.) müssen getrennt von Hühnervögeln (Hühnern) gehalten werden.
Wenden Sie Hygienemassnahmen an, um die Einschleppung des Virus in den Betrieb zu verhindern:
- Beschränkung des Zugangs von Personen auf ein absolutes Minimum;
- Einrichten einer Hygieneschleuse;
- Alle Personen, die Zugang zu der Tierhaltung haben, müssen Kleidung und Schuhe tragen, die ausschliesslich für die in der Tierhaltung ausgeführten Aufgaben bestimmt sind;
- Stiefel regelmäßig reinigen und desinfizieren;
- Hände waschen und desinfizieren, bevor sie den Stall betreten und nachdem sie ihre Arbeit erledigt haben.
Sas de protection sanitaire Hygieneschleuse!!!
Des Weiteren:
Halter von mehr als 100 Stück Geflügel sind zusätzlich verpflichtet, verendete Tiere und besondere Krankheitsanzeichen zu dokumentieren und dies bei mehr als 2 Todesfällen innerhalb einer Woche einem praktizierenden Tierarzt zu melden.
Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in der gesamten Schweiz verboten.
Diese Massnahmen, die für alle Geflügelhalter, auch für Hobbyhalter, gelten, werden mindestens bis zum 15. März 2023 in Kraft bleiben.
Weitere Informationen: https://www.blv.admin.ch/blv/fr/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html
Kurz zusammengefasst:
- Hausgeflügel darf nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden.
- Biosicherheit und Hygiene: Kleidungswechsel, Reinigung von Werkzeugen, Stiefeln, Futter- und Wassertrögen + Hände (Seife und warmes Wasser).
- Trennung der verschiedenen Vogelarten
- Melden Sie dem praktizierenden Tierarzt, wenn die Tiere Krankheitssymptome aufweisen.
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Es ist verboten, Geflügel auf Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen auszustellen.
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Der Tierhalter muss jedes Krankheitssymptom sofort seinem Tierarzt melden, der die notwendigen Maßnahmen ergreift und den Veterinärdienst informiert.
Verdächtige Symptome sind :
- Akute respiratorische Symptome;
- Ein Rückgang der Legeleistung um mehr als 20% über einen Zeitraum von drei Tagen;
- Ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%;
- Ein Anstieg der Sterblichkeitsrate um mehr als 3% innerhalb einer Woche.
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Mit Handschuhen aufheben, in eine Plastiktüte, einen Karton oder einen Eimer geben, verschließen und dann den Wildhüter in Ihrer Region anrufen.
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Die Direktzahlungsverordnung (DZV) sieht Beiträge für die freiwilligen Tierschutzprogramme "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "Regelmäßiger Auslauf im Freien" (RAUS) vor. Die Anforderungen des RAUS-Programms bilden die Grundlage für die biologische Tierhaltung in der Schweiz. Darüber hinaus basieren die Programme verschiedener privatrechtlicher Labels auf den BTS- und RAUS-Programmen.
Art. 72 Abs. 4 DZV sieht vor, dass die Tierwohlbeiträge nicht gekürzt werden, wenn eine der in Art. 74 (BTS-Beitrag) oder 75 (RAUS-Beitrag) oder in Anhang 6 genannten Anforderungen aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht erfüllt werden kann.
Dies bedeutet, dass die Beschränkungen des Zugangs zum Auslaufbereich, die durch die Verordnung auferlegt werden, keine Kürzung der Tierwohlbeiträge zur Folge haben.
Die Maßnahmen haben daher keinen Einfluss auf die Bezeichnung "Freilandhaltung", die in der Geflügelkennzeichnungsverordnung geregelt ist (siehe Anhang, Ziff. 4.2, Buchstabe b).
Krankheit
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Die Vogelgrippe wird durch das Influenzavirus verursacht.
Alle Vogelarten sind betroffen, insbesondere Hühner und Truthähne.
Wasservögel, wie Enten und Gänse, sowie Laufvögel sind weniger anfällig für die Krankheit, und wenn sie eine Krankheit entwickeln, ist sie weniger stark ausgeprägt. Sie können jedoch den Erreger verbreiten. Um das Geflügel zu schützen, müssen die Arten getrennt werden.
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In Bezug auf die HPAI-Stämme, die derzeit in Europa zirkulieren, gibt es keine Hinweise auf ein Übertragungsrisiko auf den Menschen. Hygienemaßnahmen dienen jedoch auch dem Schutz des Menschen, da immer mit Mutationen der Vogelgrippe zu rechnen ist. Aus diesem Grund können die Kantone den Zugang von Personen zu Gewässern beschränken, wenn sie dies für notwendig erachten.
Bei engem Kontakt mit krankem Geflügel kann eine geringe Übertragung des Virus auf den Menschen nicht ausgeschlossen werden. Schützen Sie sich mit FFP2-Masken, Handschuhen und Brille.
Geflügelprodukte wie Hühnerfleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden.
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Die Vogelgrippe bei Geflügel ist mit Atembeschwerden verbunden. Die Legeleistung der Hennen nimmt ab und die Sterblichkeit ist hoch. Die Eierschalen werden dünn oder fehlen ganz. Schwellungen im Bereich des Kopfes können beobachtet werden. Die Tiere sind lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu beobachten, aber sie können die Krankheit übertragen.
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Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen den Tieren über die Atemwege (Schleim, Sekrete, kontaminierter Staub) und indirekt über kontaminierte Utensilien, Kot, Fahrzeuge und Menschen.
Betroffene Tiere können das Virus mehrere Wochen lang ausscheiden, hauptsächlich über den Kot und über Aerosole (Nasen-, Rachen- und Augensekrete).
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Diese Krankheit wird gemäß der Tierseuchenverordnung als "hochansteckende Tierseuche" eingestuft.
Wenn ein Fall in einem Betrieb festgestellt wird, müssen die infizierten Tiere sowie der gesamte Bestand getötet werden und es ist keine Behandlung möglich.
Die Verwendung von Impfstoffen gegen Vogelgrippe ist in der Schweiz verboten.