Auf «gemeinsamen Sömmerungen» kommen Tiere aus verschiedenen Haltungen über längere Zeit miteinander in Kontakt. BVD-infizierte Tiere können dabei andere Sömmerungstiere mit dem Virus anstecken. Insbesondere infizierte trächtige Tiere, deren Fötus sich im Mutterleib ebenfalls mit dem Virus ansteckt und später als persistent-infiziertes Kalb (sogenannter «Virusstreuer») zur Welt kommt, verschleppen das BVD-Virus in den Heimbetrieb. Dort richten sie damit grosse wirtschaftliche Schäden an.
Tiere aus Tierhaltungen mit oranger oder roter Ampel brauchen für die «Gemeinsame Sömmerung» eine «BVD- Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD). Ohne BVD-Sömmerungs-bescheinigung des kVetD sollten sie ohne Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen gesömmert werden.
Was es für die Sömmerung zu beachten gilt
Um BVD-Infektionen während der Sömmerung zu vermeiden, müssen gemeinsame Sömmerungen von Tieren aus verschiedenen Haltungen in Bezug auf BVD so sicher wie möglich gemacht werden. Dafür müssen sich alle Beteiligten einsetzen. Für sie gelten die folgenden Empfehlungen:
Sömmerungsverantwortliche
Sömmerungsverantwortliche nehmen nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, d.h. mit einer grünen BVD-Ampel oder aus Tierhaltungen mit einer «BVD Sömmerungsbescheinigung» des kantonalen Veterinärdienstes (kVetD) an. Das BVD-Risiko der einzelnen Betriebe ist auf der TVD abgebildet und kann wie folgt geprüft werden:
- Loggen Sie sich als Gast oder Tierhaltende in die TVD ein.
- Suchen Sie unter «Abfragen» → «Betrieb suchen» nach der gewünschten TVD-Nummer
- Auf dem Tab «Betriebsdetails» sehen Sie das BVD-Risiko
Das BVD-Risiko der Herkunftsbetriebe kann über die Markt-Datenbank gruppenweise überprüft werden, indem die TVD-Nummern im CSV-Format importiert werden. (Anleitung unter «im Detail»).
Tierhaltende
Bevor sie Tiere auf eine gemeinsame Sömmerung geben, vergewissern sich Tierhaltende beim Sömmerungsverantwortlichen, dass nur Tiere aus Tierhaltungen mit grüner BVD-Ampel oder aus Tierhaltungen mit einer «BVD Sömmerungsbescheinigung» des kVetD auf der Sömmerung sein werden.
Tiere aus Haltungen mit oranger oder roter Ampel gehen nur auf Sömmerungen, wo sie keinen Kontakt zu Tieren aus anderen Tierhaltungen haben. Müssen sie wegen fehlender Alternative auf eine gemeinsame Sömmerung, wenden sich die Tierhaltenden frühzeitig vor der Auffuhr an den kVetD für eine Abklärung des BVD-Risikos.
Kantonalen Veterinärdienste
Die kantonalen Veterinärdienste klären das BVD-Risiko von Tierhaltungen, die noch keine grüne BVD-Ampel haben, vor der Sömmerung genau ab. Für gut und negativ auf BVD überwachte Tierhaltungen stellen sie eine «BVD Sömmerungsbescheinigung» aus.