Verstärkte Massnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)
Die BVD ist eine virale Erkrankung der Rinder, die weltweit verbreitet ist. Manche Tiere sind chronisch befallen und scheiden das Virus während ihres ganzen Lebens aus. Diese Tiere, persistent infiziert (PI-Tiere), sind eine Gefahr für die trächtigen Rinder und die ungeborenen Kälber. Das Virus wird beseitigt, indem die PI- Tiere eliminiert werden. Ab dem 1. November 2024 verstärkt die Schweiz die Folgemaßnahmen, um auf die Zielgerade zur Ausrottung der BVD einzubiegen.
Ab dem 1. November 2024 beginnt eine Übergangszeit
Diese zweijährige Übergangsfrist, die in zwei Etappen unterteilt ist, wird eine lückenlose amtliche Überwachung aller Betriebe ermöglichen. Somit wird ab dem 01.11.2026 jeder Betrieb eine klare und zuverlässige Kategorisierung des BVD-Status haben:
- 1. Etappe (Nov. 2024 bis Nov. 2025): Arbeit der kantonalen Veterinärdienste, um die BVD-Überwachung für möglichst viele Betriebe zu vervollständigen.
- 2. Etappe (Nov. 2025 bis Nov. 2026): Die Tierhalter/Vermarkter steuern und überprüfen das BVD-Risiko bei der Aufnahme von Tieren in ihre Herde zusätzlich zur jährlichen Überwachung.
Die Ampel, eine Charakterisierung des Risikos für BVD
Die Ampel ist ein Instrument, das während der Übergangsphase das BVD-Risiko eines Betriebes darstellen wird.
Sie wird elektronisch (aus dem System ausgedruckt) und in der TVD ab dem 01.11.24 sichtbar sein und am 01.11.2026 verschwinden, um den Status BVD-frei oder nicht BVD-frei zu ersetzen.
Es wird auch Betriebe ohne Risikokategorisierung geben, da sie nicht dem nationalen Überwachungsprogramm unterstellt sind (graue Ampel). Die betroffenen Betriebe sind: Sömmerungsbetriebe, Ausstellungen, Märkte, Tierkliniken.
Die Ampeln stellen eine Risikoanalyse für die Betriebe dar und nicht einen Status (gesperrt oder nicht gesperrt) für den Zeitraum 01.11.2024 bis 01.11.2026.
- Die grüne Ampel kennzeichnet ein geringes Risiko: Die Betriebe werden regelmäßig auf BVD überwacht.
- Die orange Ampel kennzeichnet ein mässiges Risiko, d. h. die Überwachung des Betriebs ist unvollständig. Sobald die Überwachung abgeschlossen ist, wird die Ampel je nach Ergebnis grün oder rot, außer bei Betrieben, in denen die Überwachung nicht durchgeführt werden kann. Letzteres gilt für Kälbermastbetriebe, Betriebe mit einem Aufenthalt der Rinder von weniger als 2 Monaten, Gebäude mit TVD-Nummer, aber ohne gehaltene Tiere oder z. B. Hobbybetriebe ohne Rinderhandel.
- Die rote Ampel kennzeichnet ein hohes Risiko: Die Betriebe sind entweder von BVD betroffen oder stehen unter BVD-Verdacht.
Überwachungsmassnahmen je nach Art des Betriebs :
Milchliefernde Betriebe mit Tankmilchuntersuchung
Alle milchliefernden Betriebe werden mit einer halbjährlichen Kontrolluntersuchung von Tankmilchproben überwacht. Im Falle einer positiven Untersuchung entnimmt der Kontrolltierarzt Blutproben für weitere Abklärungen (Untersuchung von Rindergruppen auf BVD-Antikörper).
Nicht milchliefernde Betriebe: mit stichprobenweisen Blutproben (Rindergruppen)
Ein Teil der Betriebe ohne Milchproduktion wird jedes Jahr im Frühjahr durch eine Zufallsstichprobe im Schlachthof oder auf dem Bauernhof getestet. Zu diesem Zweck wird eine Blutuntersuchung von Kandidatenrindern (die bestimmte vordefinierte Kriterien erfüllen) im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren auf BVD-Antikörper durchgeführt.
Bei Betrieben, die nicht in eine der beiden oben genannten Kategorien fallen, obliegt es dem Kantonstierarzt, die spezifischen Überwachungsmassnahmen festzulegen (Rindergruppen, Ohrstanzproben bei neugeborenen Kälbern, uzw.).
Weitere Details finden Sie in unseren FAQs.
Falls Sie Fragen haben, geben wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer Auskunft: 026 305 80 70.
Allgemeine Informationen über BVD
- 1. November 2024: letzte Meile zur BVD-Ausrottung (PDF, 144.83k)
- Symptome und Übertragung: So schützen Sie Ihre Zucht vor BVD (PDF, 357.85k)
- Veterinärmedizinische Biosicherheitsvorschriften für Betriebe mit BVD-Bekämpfungsmassnahmen (PDF, 569.47k)
- Sprachregeln für die Übergangsphase mit Ampelsystem (PDF, 112.75k)
- Zwischenbericht der Arbeitsgruppe BVD des Kantons Freiburg - Juni 2021 (nur auf französisch) (PDF, 369.06k)
- Probenahmen bei neugeborenen Kälbern: Information an Tierhalter (PDF, 321.48k)
- Vollständige Sperre und Betrieb unter Teilsperre (PDF, 367.24k)
Informationen über die Sömmerung
Infobrief an die Betreiber
Externe Links
Häufig gestellte Fragen
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Die BVD-Ampel ist ein Instrument zur Darstellung des BVD-Risikos während der Übergangsphase «Endspurt vor der BVD-Ausrottung». Dies ermöglicht es den Landwirten, sich besser gegen BVD zu schützen, um am 1. November 2026 den Status «BVD-frei» zu erreichen.
Dieses betriebsinhärente BVD-Risiko wird automatisch für jede TVD-Nr. auf der Grundlage von 2 Kriterien berechnet. Dies gilt allerdings nur bis zum 1. November 2026 verschwinden. Danach wird ein BVD-Status (frei oder nicht frei) vergeben. Die Ampel umfasst 4 Farben:
- Grün: geringes BVD-Risiko
- Orange: mässiges Risiko von BVD
- Rot: hohes BVD-Risiko
- Grau: nicht bewertetes BVD-Risiko (für TVD- Nr., die nicht im Rahmen des nationalen BVD-Überwachungsprogramms überwacht werden. Zum Beispiel: Sömmerungen, Ausstellungen, Märkte oder Tierkliniken).
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Das BVD-Risiko wird täglich für alle Betriebe neu berechnet und basiert auf der Erfüllung oder Nichterfüllung von 2 Kriterien bis zum 1. November 2024:
- Kriterium 1: Kein PI-Tier (= persistent infiziertes Tier) in der Herde in den letzten 19 Monaten und kein Tier, das derzeit gesperrt ist (aufgrund von BVD in der Herde). -> rote Ampel, wenn nicht erfüllt.
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Kriterium 2: Negative jährliche Überwachung, d. h. eine der folgenden 3 Bedingungen muss erfüllt sein: -> orange Ampel, wenn nicht erfüllt.
o Tankmilch: 3 aufeinanderfolgende Kampagnen von Tankmilchanalysen mit negativen Ergebnissen (Antikörpertests).
o Rindergruppe: 1 jährliche Rindergruppe in 2 aufeinanderfolgenden Jahren mit negativen Ergebnissen (Antikörpertests; Probenahme im Schlachthof («RiBeS») oder auf dem Bauernhof).
o Kälbertest: Test ALLER Kälber und tot geborener Kälber in den letzten 12 Monaten mit negativem Ergebnis (virologischer Test).
Grünes Licht, wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Ab dem 1. November 2025 kommt ein 3. Kriterium hinzu:
- Kriterium 3: Sie müssen in ihren Betrieb/Bestand nur Rinder aus grünen Betrieben oder virusnegativ getestete Rinder aus nicht grünen Betrieben einstellen.
Grünes Licht, wenn alle 3 Kriterien erfüllt sind und der Status des Betriebs am 1. November 2026 «seuchenfrei» ist.
Wenn das 3. Kriterium nicht erfüllt ist, wird der BVD-Status am 1. November 2026 «nicht seuchenfrei» sein.
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Auf der TVD unter der Registerkarte «Betriebsdetails» in der Kategorie «BVD-Risiko» oder auf dem von der TVD elektronisch generierten Begleitdokument.
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- Auf seinen Betrieb nur Tiere aus grünen Betrieben oder nur Tiere mit negativem virologischem Test aus nicht grünen Betrieben einstellen.
- Seine Tiere nur auf grüne Betriebe bringen, wenn man sie später ohne Folgen für das Risiko des eigenen Betriebs zurückholen möchte.
- Seine Tiere nur mit Tieren aus grünen Betrieben oder mit negativem virologischem Test sömmern.
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Es gibt mehrere mögliche Erklärungen:
- Sie sind gesperrt, weil ein Tier auf Ihrem Betrieb positiv auf das BVD-Virus getestet wurde. Die Ampel schaltet auf rot, bis 18 Monate vergangen sind, nachdem das letzte positive Tier eliminiert wurde.
- Sie sind gesperrt, weil es aufgrund positiver BVD-Antikörperergebnisse (z.B. positives Antikörperergebnis oder nach Kontakt mit Tieren aus einer BVD-positiven Herde) einen Verdacht auf das Virus in Ihrem Betrieb gibt. Die Ampel schaltet auf rot, bis Sie keine gesperrten Tiere mehr haben.
- Ihr Betrieb hat bei der jährlichen Überwachung ein unerklärlich positives Ergebnis erzielt. Die Ampel springt für mindestens 12 Monate auf gelb oder auf rot, wenn Sie einzelne Tiere unter Sperre haben.
- Ihr Betrieb hat nach dem Ende einer nationalen Tankmilchkampagne (Ende der Frühjahrskampagne am 15. Mai und der Herbstkampagne am 20. Januar) kein negatives Tankmilchergebnis. Daher gilt Ihr Betrieb als nicht überwacht Die Ampel springt mindestens 12 Monate lang auf gelb.
- Ihr Betrieb hat keine negativen Ergebnisse einer Rindergruppe mehr als 6 Wochen nach dem positiven Ergebnis der Tankmilch. Die Ampel wird für mindestens 12 Monate auf gelb geschaltet.
- Ihr Betrieb hat im Vorjahr keine negativen Ergebnisse von einer Rindergruppe. Die Ampel wird für mindestens 12 Monate auf gelb geschaltet.
- Ihr Betrieb hat kein negatives Ergebnis für ein neugeborenes Kalb oder ein Kalb, das mehr als 21 Tage nach der Geburt tot geboren wurde. Die Ampel schaltet für mindestens 12 Monate auf gelb.
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Wenn Sie BVD hatten :
- Der Betrieb kann erst nach 18 Monaten nach der letzten PI (permanent infiziert) auf grün schalten. Daher ist es wichtig, dass Sie die Biosicherheitsmassnahmen einhalten, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
- Lassen Sie alle neugeborenen Kälber (lebend oder tot) testen.
Wenn Sie keine BVD hatten und seit mehr als einem Jahr Milch liefern :
- In drei aufeinanderfolgenden Kampagnen (1,5 Jahre) einen negativen Tankmilch-Test haben.
- In drei aufeinanderfolgenden Kampagnen (1,5 Jahre) einen positiven Tankmilchtest haben, gefolgt von negativen Ergebnissen einer Gruppe von Rindern.
Wenn Sie keine BVD hatten und seit mehr als einem Jahr Rinder direkt an den Schlachthof liefern:
- Sie müssen eine Anzahl von geschlachteten Rindern (die mindestens 10% der Herde ausmachen und bestimmte Kriterien erfüllen) haben, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren negativ getestet wurden.
Wenn Sie keine BVD hatten und nur Zucht- oder Pensionsvieh halten:
- Haben Sie eine Gruppe von Rindern (die mindestens 10% der Herde ausmachen und bestimmte Kriterien erfüllen), die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren negativ getestet wurden.
Wenn Sie keine BVD hatten und die Kälber bei der Geburt testen :
- Jedes Jahr ALLE neugeborenen Kälber (lebend oder tot) getestet haben.
Und ab dem 1. November 2025 :
- Nur Tiere aus grünen Betrieben einführen oder negativ auf BVD-Virus getestet werden, wenn sie aus nicht grünen Betrieben stammen.
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Wenn die Tankmilch positiv ist, muss eine Gruppe von Rindern einem Bluttest unterzogen werden :
- Wenn das Ergebnis negativ ist, gilt Ihr Betrieb als Betrieb mit geringem BVD-Risiko und hat grünes Licht.
- Ist das Ergebnis positiv, ist Ihr Betrieb erst dann nicht mehr grün, wenn drei aufeinanderfolgende Ergebnisse negativ sind. Und Ihr Betrieb unterliegt weiteren Massnahmen, die eingehalten werden müssen, um das Risiko einer Verbreitung auszuschliessen.
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- Die Kampagnen werden auf Bundesebene vom Schweizer Veterinärdienst verwaltet. Wenn Ihr Milchviehbetrieb korrekt in dblait registriert ist, wird bei jeder Kampagne eine Probe entnommen.
- Bei einem Nicht-Milchviehbetrieb wird der amtliche Tierarzt Sie für die Blutentnahmen der Rindergruppe kontaktieren, falls nicht oder nicht ausreichend direkt geschlachtet wird.
- Wenn Sie in die Kategorie «Sonderbetrieb» mit Kälbergeburtstest fallen, achten Sie darauf, dass Sie alle Geburten rechtzeitig testen und vor allem auch Aborte, die älter als 8 Monate sind, und totgeborene Kälber.
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Wenn Sie Kälber schlachten, kann Ihr Betrieb nicht nach den Kriterien des Bundes überwacht werden. Sie werden jedoch beim Verkauf der Kälber an die Schlachthöfe nicht beeinträchtigt. Ihr Betrieb bleibt orange, aber das hat keinen Einfluss auf Ihre Verkäufe an die Schlachthöfe. Sie können jedoch keine Tiere auf grüne Betriebe versetzen oder über Viehmärkte verkaufen, ohne die Tiere einzeln zu testen.
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Damit Ihr Betrieb weiterhin ein niedriges (grünes) BVD-Risiko hat, dürfen Sie nur Tiere aus grünen Betrieben oder Tiere, die bereits auf das BVD-Virus getestet wurden, kaufen.
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Der Handel wird für Betriebe mit der Ampelfarbe 'orange' eingeschränkt bzw. mit der Ampelfarbe 'rot' unmöglich sein (ausser direkte Abgabe zur Schlachtung). Dies wird Tiere ohne negativen virologischen Test betreffen. Sie können nicht auf die Alm gehen (es sei denn, die Alm ist ausschliesslich für sie reserviert), an Ausstellungen teilnehmen oder über Viehmärkte verkauft werden.
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- Wenn Sie nur Tiere von grünen Betrieben in Pension nehmen, müssen diese nicht getestet werden. Wir raten Ihnen jedoch aus Sicherheitsgründen dringend, die Tiere vor dem Mischen von Herden zu testen, insbesondere wenn es sich um trächtige Tiere handelt und/oder sie sich nur kurz bei Ihnen aufhalten.
- Wenn Sie dennoch Tiere aus nicht-grünen Betrieben behalten, müssen diese negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein, um zu vermeiden, dass sich das BVD-Risiko des Betriebes, zu dem sie zurückkehren, verändert.
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- Wenn Ihr Betrieb ein niedriges Risiko hat, ändert sich für Sie nichts. Wir empfehlen Ihnen dringend, sicherzustellen, dass der Sömmerungsbetrieb nur Tiere von Betrieben mit geringem BVD-Risiko aufnimmt.
- Wenn Ihr Betrieb ein mässiges Risiko hat, müssen Sie alle Tiere, die auf die Alm gehen, auf das Virus testen lassen, es sei denn, die Alp (TVD-Nr.) ist ausschliesslich für Sie reserviert oder es sind nur Tiere aus Betrieben mit mässigem Risiko dabei.
- Wenn Ihr Betrieb ein hohes Risiko hat, muss die Alm (TVD-Nr.) ausschliesslich Ihnen vorbehalten sein.
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Das Ampelsystem bietet einen einfachen und schnellen Überblick über das BVD-Risiko der Betriebe. Die Farbe der Ampel wird als solche in der TVD öffentlich sichtbar sein. Es ist also ein guter Indikator, um die eigene Herde zu schützen, wenn Tiere auf den eigenen Betrieb gebracht werden.