Standorte der Sendeantennen
Der Bund publiziert eine Karte, auf welcher nach der Inbetriebnahme der Antennen, die an den verschiedenen Standorten verwendeten Technologien ersichtlich sind.
Gesetzgebung zur nichtionisierenden Strahlung
Die Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) definiert die Grenzwerte für die Installationen (Mobilfunkantennen) sowie für die Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN), das heisst überall wo sich Menschen aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spielplätze, …). Die Grenzwerte sind in Bezug auf die verwendeten Frequenzen definiert und basieren nicht auf einer Technologie (bspw. 4G oder 5G).
Das BAFU hat verschiedene Vollzugshilfen im Bereich des Mobilfunks, insbesondere eine für adaptive Antennen, publiziert.
Das Amt für Umwelt kontrolliert, dass der Schutz der Bevölkerung gemäss NISV garantiert ist.
Weitere Informationen
Die verschiedenen betroffenen Bundesämter, haben eine Informationsplattform zu 5G und Mobilfunkt errichtet, auf welcher es unter anderem möglich ist, direkt Fragen an die jeweiligen Spezialisten zu stellen.