Eisenbahnschwellen
Mit der Änderung vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat eine Richtlinie zur Regulierung der Zusammensetzung von Holzschutzmitteln eingeführt, welche den Gehalt an problematischen Stoffen senkt. Zudem wurde der Verkauf von Eisenbahnschwellen an Privatleute verboten.
Durch diese neuen Bestimmungen ist es möglich, die Ziele zur Reduktion der Einbringung Krebserregender Stoffe in die Umwelt, sowie zur fachgerechten Entsorgung schwer belasteter Materialien, zu erfüllen.
Die Einfuhr dieser neuen Anforderungen ist in Etappen geregelt, wobei zum einen der Gehalt an Benzo[a]pyren in den Teerölen, und zum anderen der Zweck und die Anwendungsart der Schwellen in Betracht gezogen wird. Heute ist einzig die Nutzung von Schwellen mit geringem Gehalt an PAK erlaubt und deren Verwendung zudem auf Bahnlinien beschränkt. Ausnahmen bilden einige wenige Anwendungen ausserhalb des bewohnten Gebietes, wie z.B. für den Lawinenschutz.
Bituminöse Stoffe aus dem Strassenabriss
Bituminöse Stoffe welche Teer enthalten, haben einen bedeutenden Anteil an PAK. Vor jeglicher Abrissarbeit im Strassenbau, müssen daher die Gehalte an PAK untersucht werden, um den angemessenen Entsorgungsweg zu bestimmen.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Behandlung von Beschwerdegesuchen bezüglich Bahnschwellen und Kontrolle der Richtlinien
- Kontrolle von Analysewerten zu bituminösen Stoffen bei Strassenabriss und Bestimmung des geeigneten Entsorgungsweges, basierend auf dem PAK-Gehalt