Die Folgen eines Unfalls mit Chemikalien (Chemieunfall), ob in einem Betrieb, auf einem Verkehrsweg oder bei Rohrleitungsanlagen (Gas/Brennstoffe/Treibstoffe), können spektakulär sein und sind oft sehr schädlich für die Bevölkerung und die Umwelt. Das im Zusammenhang mit diesen Anlagen notwendige Risikomanagement ist daher zu einem wichtigen Vorsorgeinstrument des Umweltschutzes geworden.
Im Bundesgesetz über den Umweltschutz und in der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV) ist daher Folgendes vorgesehen:
- Erstellung einer Liste der betroffenen Anlagen, hauptsächlich aufgrund gewisser Mengenschwellen für die verwendeten gefährlichen Stoffe, Zubereitungen und Sonderabfälle, sowie für gentechnisch veränderte oder pathogene Microorganismen in geschlossenen Systemen
- Verpflichtung der Betreiber zur Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung
- Festlegung der nötigen Schritte für die Risikobewertung und - bewältigung
Um festzustellen zu können, ob Ihr Betrieb der StFV unterstellt ist, lesen Sie bitte das Meldeblatt im Kapitel Dokumentation durch.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Erstellung und Nachführung des kantonalen Risikokatasters
- Beurteilung der Kurzberichte und der Risikoanalysen
- Koordination der Aufgaben unter den betroffenen Dienstellen (Bund und Kanton), welche sich aus der StFV ergeben (Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen, Einsatzpläne, usw.)
- Definition der StFV-Vorsorgekriterien, die in der Raumplanung berücksichtigt werden müssen