In Anbetracht der Ergebnisse einer Neubewertung im Rahmen von EVALFRI hat der Staatsrat beschlossen, die Einreihung der Funktion Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Fachausbildung mit den Profilen «Notfallpflege» und «Intensivpflege» anzupassen und sie in die Gehaltsklasse 20 statt wie bisher 19 einzureihen, was einem Jahresgehalt von maximal 124'935.20 Franken entspricht (Gehaltsklasse 20 und Gehaltsstufe 20 - nach ungefähr 20 Berufsjahren) statt 120'532.10 Franken (Klasse 19 Stufe 20). Dies entspricht einer Gehaltserhöhung von jährlich 4'403.10 Franken. Diese Anpassung wird am 1. September 2022 in Kraft treten.
Zur Erinnerung: Der Staatsrat hatte im Juni 2021 beschlossen, Klasse 19 für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Funktionen beizubehalten. Nach diesem Entscheid wurde beim Schlichtungs- und Schiedsorgan ein Schlichtungsbegehren eingereicht. Der Staatsrat beauftragte daraufhin die Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen mit einer Überprüfung der EVALFRI-Kriterien für diese Funktionen. Die Berücksichtigung gewisser Elemente ermöglichte es dem Staatsrat schliesslich, die oben erwähnten Funktionen in die Klasse 20 zu überführen. Für die Funktion Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Fachausbildung «Anästhesie» wurde in Anbetracht der EVALFRI-Ergebnisse beschlossen, Klasse 19 beizubehalten.
Der Staatsrat möchte dem Pflegepersonal erneut seine Unterstützung zusichern und ihm für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienst der Bevölkerung danken.