Die vom Staatsrat beauftragte KBF, der seit vergangenen Juli auch zwei Mitglieder aus dem medizinischen Bereich angehören, hat gewisse Evalfri-Kriterien für die Funktion Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Fachausbildung Anästhesiepflege nochmals geprüft. Dabei konnten für ein Kriterium zusätzliche Punkte vergeben werden. Auf dieser Grundlage hat der Staatsrat beschlossen, dieses Profil aufzuwerten und neu statt in Klasse 19 in Klasse 20 einzureihen, gleich wie die Profile «Notfallpflege» und «Intensivpflege». Die Lohnanpassung erfolgt rückwirkend auf den 1. September 2022.
Auf Antrag des Freiburger Spitals und aufgrund des gleichwertigen Ausbildungsniveaus der drei Profile der Funktion Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Fachausbildung (Notfallpflege / Intensivpflege / Anästhesiepflege) hat der Staatsrat zudem beschlossen, diese Profile unter einer einzigen Funktion zusammenzufassen, der Funktion «Dipl. Pflegeexpertin/dipl. Pflegeexperte NDS HF», und in Klasse 20 einzureihen.
Der Höchstlohn für die Funktion «Dipl. Pflegeexpertin/dipl. Pflegeexperte NDS HF» ist beim Staat Freiburg mit einem maximalen Jahresgehalt von 124 935.20 Franken (Lohnklasse 20 und Lohnstufe 20 – nach ungefähr 20 Berufsjahren) höher als in den anderen Westschweizer Kantonen. Ganz allgemein sieht sich das HFR einer stetig steigenden Lohnsumme gegenüber.