1. Berechtigte Leistungserbringer
Antigen-Schnelltests können nur von folgenden Leistungserbringern durchgeführt werden:
- Laboratorien im Besitz einer kantonalen Betriebsbewilligung und einer Bewilligung von Swissmedic für mikrobiologische Untersuchungen (Bewilligungsvoraussetzungen siehe unten Punkt 3);
- Ärztinnen und Ärzte mit Bewilligung zur Berufsausübung im Kanton Freiburg;
- Apotheken mit Bewilligung zur Durchführung von Covid-19-Tests. Die Liste der berechtigten Apotheken kann auf der Internetseite des Staates Freiburg abgerufen werden.
2. Allgemeine Bedingungen für den Betrieb eines Testzentrums
a) Die Leistungserbringer dürfen nur vom BAG validierte Schnelltests verwenden, die den europäischen Anforderungen an die Ausgabe von COVID-Zertifikaten genügen. Detaillierte und regelmässig aktualisierte Informationen sind auf der Website des BAG abrufbar (Fachinformationen über die Covid-19-Testung).
b) Die Leistungserbringer müssen einen Zugang zur Plattform für die Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten des BAG erhalten. Dieser Zugang kann per E-mail an covid-user@fr.ch angefordert werden. Weitere Informationen zum Vorgehen werden den Leistungserbringern zusammen mit dem Zugang zugestellt.
c) Die Leistungserbringer respektieren die Verrechungsmodalitäten gemäss Anhang 6 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.
3. Bedingungen für die Bewilligung zum Betrieb eines Laboratoriums
a) Die eidgenössische Bewilligung zum Betrieb eines Mikrobiologie-Labors ist bei Swissmedic zu beantragen.
b) Die kantonale Bewilligung zum Betrieb eines Labors für medizinische Analysen ist per E-Mail ssp.autorisation@fr.ch beim Amt für Gesundheit zu beantragen, unter Beifügung folgender Informationen und Dokumente :
- Handelsregisterauszug;
- Kurzer Beschrieb des Tätigkeitsfeldes;
- Kopie der Bewilligung von Swissmedic zur Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten;
- Liste mit Namen, Funktion und Ausbildung der verantwortlichen Personen (Kopie des Diploms und curriculum vitae;
- Personaldotation (Gesundheitsfachpersonen, Administrativpersonal und Personal für Technik und Unterhalt), eventuell mit Organigramm;
- Beschrieb des Qualitätssicherungsverfahrens;
- Plan der Räumlichkeiten;
- Beschrieb der wesentlichen Apparate und Einrichtungen;
- Nachweis einer genügenden Haftpflicht-Versicherungsdeckung (Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder Kopie der Police).