Leistungen
Die teilstationären Leistungen der Tagesstätten lassen sich wie folgt einteilen:
- Pflege (Leistungen gemäss KVG): Personen, die in einer Tagesstätte untergebracht sind, erhalten ausschliesslich die Pflege, die während des Aufenthalts notwendig ist. Sie wird mit den Familien und den Diensten für Hilfe und Pflege zu Hause koordiniert und standardmässig geplant und aufgezeichnet. Die untergebrachten Personen bringen ihre Medikamente für den gesamten Tag mit.
- Mahlzeiten: Die Personen, die in einer Tagesstätte untergebracht sind, nehmen dort das Mittagessen sowie eine bis zwei Zwischenmahlzeiten ein.
- Unterstützung für Familien: Die Familien werden über das Angebot der Tagesstätte sowie über die Entwicklung des Gesundheitszustandes der untergebrachten Person informiert. Das Personal der Tagesstätte kann die Familien moralisch unterstützen und sie bei wichtigen Entscheidungen beraten.
Finanzierungen
Die Finanzierung der Tagesstätten erfolgt wie folgt:
- Leistungsempfangende Person: Die leistungsempfangende Person leistet einen variablen finanziellen Beitrag. Dieser darf jedoch einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, ansonsten könnten potentielle Leistungsempfänger/innen von einem Aufenthalt abgebracht werden. Die Beherbergungsleistungen und allfällige Transportkosten werden zusätzlich zum Tagespreis verrechnet.
- Öffentliche Hand: Eine finanzielle Hilfe der öffentlichen Hand kann der Tagesstätte in Form von Pauschalen ausgerichtet werden. Die finanzielle Hilfe besteht aus den Pflegerestkosten sowie einem Beitrag pro Tag und Person.
- Krankenversicherung: Gemäss Tarifen nach Artikel 7a KLV.
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