Als Unfälle mit Exposition gegenüber Blut oder anderen biologischen Flüssigkeiten (EBF) gelten alle Expositionen gegenüber Blut oder anderen Körperflüssigkeiten die das Risiko in sich bergen bei exponierten Personen eine Infektion durch HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C auszulösen, sei dies nach perkutaner, muköser oder kutaner (lädierter Haut) Exposition.
Der Liquor cerebrospinalis, Synovial-, Pleural-, Peritoneal-, Perikard- und Amnionflüssigkeit gelten als potenziell infektiös, auch wenn das Infektionsrisiko dieser Flüssigkeiten bisher nicht quantifiziert werden konnte.
Faeces, Urin, Nasensekrete, Sputum, Speichel, Schweiss und Tränen gelten nicht als infektiös, solange sie nicht mit Blut kontaminiert sind.
Wenn sie ein Verfahren, im Fall eines EBF errichten müssen, verweisen wir Sie auf die Emfpehlungen des BAG.
Wenn Sie eine im Gesundheitswesen tätige Person und aufgrund eines Unfalls mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arbeitgeber zu informieren und sich in die Notaufnahme oder in die Praxis Ihres Hausarztes zu begeben, falls in Ihrer Einrichtung keine klar definierte Vorgehensweise für solche Fälle existiert.