Die Gemeinden gewährleisten, dass die Bürger auf dem öffentlichen Friedhof, der ihr gehört, beigesetzt werden können. Dafür erarbeitet die Gemeinde ein Reglement, dass von der Direktion für Gesundheit und Soziales genehmigt wird.
Gemeinden die gemeinsam einen Friedhof nutzen wollen können eine Gemeindeübereinkunft treffen.