Zuständigkeiten der Gemeinden
Im Kanton Freiburg fällt die Rolle der örtlichen Gesundheitsbehörde den Gemeinden zu. Sie arbeiten mit den zuständigen Diensten des Staates in der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und Tierseuchen zusammen. Die Hygiene in Bezug auf Installationen, Wohnstätten und Objekte in Privatbesitz hingegen muss in erster Linie von Privaten (Eigentümer/innen) sichergestellt werden.
Zahnpflege
Beteiligung der Gemeinden an den Schulzahnpflegekosten.
Die Mund- und Zahnhygiene, die Kariesvorsorge, die Karies- und Parodontitisbekämpfung und die Korrektur von Missbildungen des Gebisses spielen eine wichtige Rolle bei den schulpflichtigen Kindern. Die Schülerinnen und Schüler müssen jährlich eine Zahnkontrolle machen um in den Genuss der angebrachten Behandlung zu kommen. Diese Behandlungen werden durch den Schulzahnpflegedienst oder einem selbstständigen autorisierten Zahnarzt durchgeführt.
Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der Kontrolle und der Behandlung der Schüler und Schülerinnen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Sie erarbeiten ein Reglement, das der Direktion für Gesundheit und Soziales zur Genehmigung unterbreitet wird.
Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, mit selbstständigen Zahnärzten eine Konvention, die ebenfalls der Genehmigung der Direktion für Gesundheit und Soziales unterliegt, abzuschliessen.
Zur Unterstützung der Gemeinden steht ein Reglement über die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der schulzahnärztlichen Behandlungen (460.0) zur Verfügung.
Eine Vorlage einer Konvention steht ebenfalls zur Verfügung.
Friedhofreglement
Todesfälle gehören zu unserem Leben. Es ist wichtig, dass Beerdigungen in Einklang mit der Würde des Verstorbenen und unter Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit stattfinden. Friedhofreglemente regeln die wichtigsten Aspekte.