Mögliche Anzeichen für den Beginn einer Schwangerschaft sind:
- wenn die Periode ausbleibt
- wenn sie anders als sonst ist (unregelmässig, zum Beispiel weniger stark)
- wenn während dem vorherigen Zyklus die «Pille danach» genommen wurde und Zweifel bestehen, ob sie gewirkt hat
In den meisten Fällen ist das Ausbleiben der Periode das erste Zeichen für eine vorliegende Schwangerschaft, jedoch nicht immer. Symptome wie Ziehen in den Brüsten, morgendliche Übelkeit, Veränderungen des Appetits oder Stimmungsschwankungen sind ebenfalls möglich.
Ein effizientes Mittel, Klarheit zu schaffen: der Schwangerschaftstest
Ein Schwangerschaftstest kann schon am ersten Tag, an dem die Periode ausgeblieben ist, vorgenommen werden. Vorher ist der Schwangerschaftstest nicht zuverlässig (er kann negativ ausfallen, obwohl eine Schwangerschaft begonnen hat, aber durch den Test noch nicht nachweisbar ist).
Wo ist er erhältlich?
- In der Apotheke und im Handel finden Sie Schwangerschaftstests, die Sie selber anhand einer Urinprobe durchführen können.
- In der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit führen wir Schwangerschaftstests (Urintest) durch. Wir begleiten das Mädchen beim Ablesen des Ergebnisses und schlagen im Fall eines positiven Resultats ein Gespräch vor. Diese Gespräche sind vertraulich, jedoch ermuntern wir zum Dialog zwischen Eltern und Kindern, es ist also möglich, Ihr Kind zu begleiten.
Und dann?
Fällt der Schwangerschaftstest positiv aus, du also schwanger bist, ist es deine Wahl, ob du die Schwangerschaft austragen oder einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen willst.
- Entscheidest du dich, die Schwangerschaft auszutragen, so können wir dich deinen Bedürfnissen entsprechend beraten und dich an die Fachpersonen des Netzwerks weiterleiten (Ärztinnen/Ärzte, Hebammen, Sozialdienste usw.).
- Entscheidest du dich für einen Schwangerschaftsabbruch, helfen wir dir, mit dem Kantonsspital Freiburg in Kontakt zu treten, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
Was sagt das Gesetz?
In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Woche möglich (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode). Nach Ablauf dieser Frist ist der Abbruch nur mit dem Einverständnis einer Ärztin/eines Arztes möglich (der Abbruch ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann).
Mädchen unter 16 Jahren, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, müssen sich an eine Stelle wenden, die auf Minderjährige spezialisiert ist. Im Kanton Freiburg ist die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit zuständig.
In jedem Fall kann ein kostenloses und vertrauliches Beratungsgespräch bei der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit hilfreich sein, um dir zu helfen, mit deinen Gefühlen in dieser besonderen Situation umzugehen, und die weiteren Schritte zu planen. Zögere nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen !
Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit bietet kostenlose und vertrauliche Beratungen an.
- Welche Perspektiven gibt es? Welches ist die geeignete Lösung?
- Wie die ungewollte Schwangerschaft verstehen?
- Weshalb ein Schwangerschaftsabbruch?
- Werte? Glaube?
- Wie können Wertvorstellungen und religiöse Überzeugungen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden?