Sexuelle Gesundheit
Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit definiert* die sexuelle Gesundheit als Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität. Sie ist nicht primär das Nichtvorhandensein einer Krankheit, Dysfunktion oder Behinderung.
Diese Definition gilt für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Kultur oder sexueller Orientierung, auch für Menschen mit Behinderung. Sexualität betrifft Menschen allen Alters von der Kindheit bis ins hohe Alter.
*Diese Definition stammt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Sexuelle Rechte
Die sexuellen Rechte sind Teil der Menschenrechte und in der Deklaration der sexuellen Rechte der International Planned Parenthood Federation (IPPF) festgehalten. Es handelt sich um Rechte in Bezug auf die Sexualität, die sich aus dem Recht aller Menschen auf Freiheit, Gleichstellung, Privatsphäre, Selbstbestimmung, Integrität und Würde ableiten lassen. Sie umfassen:
- Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
- Das Recht auf Privatsphäre
- Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz
- Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
- Das Recht auf Gesundheit und das Recht, am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Das Recht auf Bildung und Information
- Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen
- Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung