Hilfe zur Selbstständigkeit und zur sozialen Integration
Das Kantonale Sozialamt (KSA) steuert das kantonale System der Sozialhilfe, der Hilfe an Opfer von Straftaten, der Hilfe an Personen, die dem Asylgesetz unterliegen, sowie das System der Inkassohilfe und der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen.
Sozial- und familienpolitische Massnahmen
Das KSA trägt zur Anpassung und zur Verbesserung des Sozialhilfedispositivs und der Familienpolitik bei; dazu erarbeitet es sozial- und familienpolitische Massnahmen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des KSA sind:
- Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) vom 24. Juni 1977
- Kantonales Sozialhilfegesetz (SHG) vom 14. November 1991
- Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG) Stand am 12. Dezember 2008
- Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vom 23. März 2007
- Kantonales Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IHBUG) vom 8. September 2021