Alle aktuellen Mitglieder des Anstaltsrats hatten ihr Amt zur Verfügung gestellt, nachdem der Bericht der mit einer vertieften Analyse der Führungssysteme, der Finanzen sowie des medizinischen Betriebs des HIB beauftragten externen Sachverständigen veröffentlicht worden war. Diese empfahlen namentlich, den Anstaltsrat für spezifische Kompetenzen in den Bereichen Medizin und Spitalmanagement zu öffnen und die Wahl der Mitglieder nach den Kriterien der Fachkompetenzen, anstatt nach geopolitischen Überlegungen erfolgen zu lassen. Folglich wurde der neue Anstaltsrat mit Unterstützung eines externen Auftragnehmers und auf Vorschlag eines Auswahlgremiums ernannt, dem auch der Präsident und die Vizepräsidentin der interparlamentarischen Aufsichtskommission angehörten.
Neuer Präsident
Die beiden Kantone haben sich darauf geeinigt, dass Stephan Hänsenberger, unabhängiger Berater, neuer Präsident werden soll. Herr Hänsenberger wird sein Amt als Interimsdirektor des HIB niederlegen. Auch wird er aus dem HFR-Verwaltungsrat zurücktreten, um seine Funktion als HIB-Präsident in völliger Unabhängigkeit ausüben zu können.
Als Vertreterin bzw. Vertreter des Kantons Waadt hat der Waadtländer Staatsrat Carole Matzinger, Direktorin des medizinischen Zentrums Bulle Santé, und Jacques de Haller, Arzt und ehemaliger Präsident der FMH, bezeichnet. Der Freiburger Staatsrat wiederum entschied sich für die Vertreter des Kantons Freiburg für Nicolas Gigandet, Generaldirektor der Beaulieu SA, und Denis Carlens, ehemaliger Personalchef der ELSA-Mifroma.
Laut Vereinbarung über das Interkantonale Spital der Broye hat das HFR die Kompetenz, ein Mitglied zu bestimmen, wobei seine Wahl auf Nataly Viens Python, Direktorin der Hochschule für Gesundheit Freiburg, fiel. Das Pflegenetz Waadt-Nord hat seinerseits Françoise Menu, Ärztin in Echallens, ernannt.
Die Mitglieder des neuen Anstaltsrats treten ihr Amt am 1. Oktober 2020 an. Eine ihrer ersten Aufgaben wird es sein, eine neue Generaldirektorin bzw. einen neuen Generaldirektor sowie eine neue medizinische Direktorin bzw. einen neuen medizinischen Direktor zu ernennen. Weiter wird der Anstaltsrat eine neue Organisation validieren müssen, in der die Rollen und die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen Instanzen geklärt sind. Die abschliessende Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Kaderärztinnen und Kaderärzten wird ebenfalls erwartet.