Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf des FamELG, der Artikel 60 Abs. 2 der Freiburger Verfassung konkretisiert. Die jüngsten sozioökonomischen Veränderungen bestätigen die Relevanz der Verfassungsbestimmungen; es ist festzustellen, dass die Einführung von EL für Familien einem realen Bedürfnis entspricht, entstanden aus den sozialen Risiken, mit denen Familien konfrontiert sind: Langzeitarbeitslosigkeit, Working-Poor-Phänomen und Scheidungsrate. Zudem wird die Anfälligkeit einiger Haushalte wegen den Nachwirkungen der Covid-19-Krise und Preissteigerungen verschärft, die insbesondere durch die Inflation, die gestiegenen Strompreise und die höheren Krankenkassenprämien verursacht werden.
Die Familien-EL sollen zum einen die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien verbessern, zum anderen den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem sie den Kindern annehmbare Lebensbedingungen gewährleisten. Das FamELG wurde basierend auf zentralen Grundsätzen entwickelt, zu denen unter anderem Arbeitsanreize, soziale Begleitung und die Berücksichtigung verschiedener Familienmodelle gehören.
Neuerung: soziale Begleitung
Während der 2021 durchgeführten Vernehmlassung zum Vorentwurf des FamELG sind 71 Stellungnahmen eingegangen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortete die allgemeine Ausrichtung und die Ziele des Entwurfs für Familien-EL. Zu den kommentierten Hauptthemen gehörten die Definition des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Zusammenhang, der zwischen der Gewährung von Familien-EL einerseits und der Erwerbstätigkeit und dem Einkommen der Anspruchsberechtigten andererseits hergestellt werden muss, sowie die Wichtigkeit einer sozialen Begleitung von Familien.
Der neue Freiburger Entwurf der FamEL berücksichtigt diese Elemente und orientierte sich insbesondere am Modell des Kantons Waadt und an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK. Wie aus den Erfahrungen im Kanton Waadt hervorgeht, müssen die Familien bei ihrer sozialen und beruflichen Integration unterstützt werden. Die Begleitung ermöglicht es, die Familien zu informieren, zu beraten und an allfällige Hilfen und Unterstützungen zu verweisen, mit dem Ziel, die Fähigkeit der einzelnen Familienmitglieder zur sozialen oder beruflichen Integration zu stärken. Es können Massnahmen eingeführt werden, um die Beschäftigungs- und Einkommensaussichten zu verbessern. Die soziale Begleitung wird von Familienschaltern gewährleistet, die von den Gemeinden eingerichtet werden. Flüchtlingsfamilien werden weiterhin von der Caritas betreut.
Rund 1200 betroffene Familien
Der Entwurf schlägt als Voraussetzung für die Prüfung eines Anspruchs auf FamEL vor, dass ein Kind unter acht Jahren mit einem Kindschaftsverhältnis nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Rund 1200 Familien in prekären Verhältnissen könnten davon betroffen sein. Das FamELG berücksichtigt weiter ein hypothetisches Mindesterwerbseinkommen der Familien, das als Ansporn zur Wiederaufnahme oder Erhöhung der Berufstätigkeit dienen soll. Ausserdem haben Simulationen bestätigt, dass sich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit allemal lohnt (Arbeitsanreiz) und finanziell insgesamt günstiger ist als die materielle Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz (SHG).
Die im Rahmen der FamEL gewährten Beträge sollten es den begünstigten Familien grundsätzlich ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder aus der Sozialhilfe auszutreten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttokosten des neuen Gesetzes werden auf 14,1 Millionen Franken geschätzt. Dennoch bedeutet die Einführung der FamEL nicht nur Neuausgaben, da die öffentliche Hand schon heute eine Vielzahl von Fällen unterstützt. Von diesen Bruttokosten abzuziehen sind allen voran die aktuellen Ausgaben für die materielle Hilfe SHG, bestimmte Verwaltungskosten sowie die kantonalen Mutterschaftsbeiträge im Bedarfsfall, die in den Familien-EL enthalten sind. Die durch das neue Gesetz verursachten Nettokosten werden somit auf 4,5 Millionen Franken geschätzt, die paritätisch zwischen dem Staat und den Gemeinden aufgeteilt werden.
Eine Familienpolitik zur Förderung von Systemverständnis und Koordination
Die Freiburger Familien und das aktuelle Dispositiv der familienpolitischen Massnahmen wurden analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass der Kanton über einen umfangreichen Katalog an Massnahmen verfügt, die Teil eines in mancher Hinsicht unzulänglichen Systems sind, das Probleme aufweist bei der Zugänglichkeit, ein Missverhältnis zwischen den Bedingungen für den Leistungszugang und der Realität von Familien sowie eine heterogene Entwicklung des Angebots. Die Koordination hat nach wie vor Verbesserungspotenzial und die Projektfinanzierung führt zu Unsicherheiten in den betroffenen Organisationen.
Der Staatsrat hat daher beschlossen, eine Plattform einzurichten, auf der die Familienpolitik definiert, koordiniert, kommuniziert und überwacht werden soll. Er wird die Zugänglichkeit der Leistungen über die Familienschalter, die im Rahmen der FamEL-Einführung vorgeschlagen werden, verstärken, und Räume für den Austausch für die 56 000 Familien des Kantons schaffen.
Nützliche Dokumente
- Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG)
- Anhang Tabelle der in den letzten drei Legislaturperioden eingeführten oder verstärkten Massnahmen und der laufenden Massnahmen.
- Botschaft 2021-DSAS-20 Entwurf des Gesetzes über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG)
- Bericht 2023-DSAS-6 Kantonale Familienpolitik, umfassende Analyse und konkrete Massnahmen