Die Freiburger Durchschnittsprämien liegen für sämtliche Alterskategorien unter den Prämien aller anderen lateinischen Kantone. Die durchschnittliche Erwachsenenprämie beträgt Fr. 357.50 (CH-Durchschnitt Fr. 375.40), die Prämie für junge Erwachsene Fr. 255.30 (CH-Durchschnitt Fr. 265.60) und die Prämie für Kinder Fr. 93.20 (CH-Durchschnitt Fr. 99.70). Für Kinder hat der Kanton Wallis die gleiche Durchschnittsprämie wie der Kanton Freiburg.
Als Beispiel beträgt die höchste Prämie bei den Erwachsenen im Kanton Freiburg Fr. 639.90 (Region I*, Franchise 300 Franken + Unfalldeckung), die tiefste Fr. 469.30. Bei den Kindern beträgt die höchste Prämie 156 Franken, die tiefste Fr. 48.90 (ohne Franchise, mit Unfalldeckung, Region I).
Der moderate Anstieg der Freiburger Prämien soll die seit mehreren Jahren steigenden Krankenversicherungsprämien und die entsprechenden Auswirkungen auf die Haushaltsbudgets nicht verschleiern. Deshalb ist die GSD wie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) der Meinung, dass die Transparenz bei der Datenbereitstellung durch das BAG wiederhergestellt werden soll, damit der Kanton im Interesse der Versicherten auf die Prämien reagieren kann.
Wegen der COVID-19-Pandemie waren die Prämienprognosen schwierig. Wie die GDK vertritt die GSD die Ansicht, die Versicherer sollten ihre komfortablen Reserven zur Abfederung möglicher Pandemiefolgen einsetzen.
Freiburg wird sich auch in Zukunft für eine Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten einsetzen, insbesondere über die Spitalplanung und über die Politik der Gesundheitsförderung und Prävention.
Zudem gilt darauf hinzuweisen, dass über ein Viertel der Freiburger Bevölkerung von einer Prämienverbilligung profitiert. Im Voranschlag 2021 sind dafür 184 199 640 Millionen Franken vorgesehen (+ 1.8 Millionen für Prämienverbilligung generell). Eine Erhöhung von 6.1 Millionen gegenüber 2020 ist ebenfalls für die Prämienverbilligung für Kinder von mindestens 80% ab 2021 vorgesehen.
Was können die Versicherten tun?
Angesichts der erheblichen Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern empfiehlt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) allen Versicherten, die Prämien der verschiedenen Krankenversicherer miteinander zu vergleichen und die eigene Situation genau zu analysieren.
Wo kann man sich informieren?
Die Prämien können sich je nach Alter oder Wohnregion stark unterscheiden. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse bis zum 30. November 2020 zu wechseln. Wer dies ins Auge fasst und dabei einen wohlüberlegten Entscheid treffen will, kann sich auf verschiedenen Wegen informieren:
- Schriftliche Informationen können beim Amt für Gesundheit (GesA) unter 026 305 29 38 bestellt werden (Postversand).
- Nützliche Informationen gibt es auch auf der Website der GSD (www.fr.ch/gsd) und des GesA (www.fr.ch/gesa).
- Ergänzende Informationen gibt es beim Eidgenössischen Departement des Innern auf der Website www.priminfo.ch, mit dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit, oder unter der Telefonnummer 058 464 88 02.
- Detaillierte Informationen bzgl. Prämienverbilligung und Krankenkassenwechsel für Personen mit Anspruch auf Prämienverbilligung gibt es auf der Website der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse https://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-der-krankenversicherung/ oder zu Bürozeiten unter 026 305 45 01 (Deutsch) bzw. 026 305 45 00 (Französisch).
- Alles über Prämien auf der Website des Bundesamts für Gesundheit: www.bag.admin.ch.
- Die GSD organisiert Informationsveranstaltungen:
4. November | Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) | 9 bis 12 Uhr |
7. November | Freiburg für alle (Patientenstelle Westschweiz) | 9 bis 12 Uhr |
Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, Freiburg (www.freiburgfueralle.ch )
Am 12. und 19. November 2020 organisiert frauenraum zudem zwei Informationsveranstaltungen zur Kranken- und Unfallversicherung. Weitere Informationen