Gute Nachrichten für die Patientinnen und Patienten des freiburger spitals (HFR), des Dalerspitals, der Clinique Générale Ste-Anne, des Interkantonalen Spitals der Broye (HIB) und des Geburtshauses Le Petit Prince: Wer nicht an COVID-19 erkrankt ist, kann Familie und Angehörige wieder ohne Einschränkungen empfangen.
Bislang waren die Besuche auf eine Person pro Patient/in und Tag beschränkt, nun wird diese Beschränkung angesichts der positiven Entwicklung der Gesundheitssituation im Zusammenhang mit COVID-19 aufgehoben. Auch müssen Kinder unter 12 Jahren keine Maske mehr tragen. Einige Spitäler haben für bestimmte Abteilungen spezielle Vorgaben festgelegt; die Einzelheiten sind auf den entsprechenden Websites zu finden. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen weiterhin streng befolgt werden.
Besuche bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19 sind jedoch weiterhin untersagt, ebenso Besuche durch Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, Fieber, Kopfschmerzen oder kürzlich aufgetretenem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Nach Besprechung mit den Leitungen der betroffenen Einrichtungen hat der Kantonsarzt entschieden, dass Mitarbeitende mit Patientenkontakt bis Ende April weiterhin eine Maske tragen werden.
Die Lage wird regelmässig beurteilt und die Regeln können je nach Entwicklung angepasst werden.
Massnahmen in den Pflegeheimen
In den Pflegeheimen gibt es unter den Mitarbeitenden und den Bewohnenden noch immer mehrere positive Corona-Fälle. Der Kantonsarzt hat deshalb nach Konsultation der Vereinigung freiburgischer Alterseinrichtungen (VFA), der Gesundheitsnetze und der Heimärzteschaft beschlossen, sich bis Ende April 2022 nach den BAG- und Swissnoso-Empfehlungen zu richten. Ab Mai 2022 soll dann mittels einer Neubeurteilung das weitere Vorgehen bestimmt werden.
Diese Massnahmen bleiben:
- Maskenpflicht für Personal und Besuch
- Testen der symptomatischen Personen
- Isolation der positiven Bewohnenden, da es sich um besonders gefährdete Personen handelt, die mit anderen besonders gefährdeten Personen zusammenleben
- Meldung und Monitoring der Fälle