Die Festlegung der Tarifstruktur ist Sache der Tarifpartner. Der Staatsrat wird subsidiär tätig, wenn diese keine Einigung erzielen; in einem solchen Fall muss er einen provisorischen Tarif festlegen.
Die Tarifverhandlungen zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), dem Schweizerischen Psychotherapeutenverband (SPV), dem Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) sowie H+ Die Spitäler der Schweiz sind abgeschlossen, ganz im Gegensatz zu den Verhandlungen von tarifsuisse AG und der CSS Kranken-Versicherung AG. Der von den Verbänden vorgeschlagene Tarif entspricht einem Zeittarif von Fr. 2.58 pro Minute.
Getreu der Freiburger Praxis bei den provisorischen Tarifen hat sich der Staatsrat für diesen Tarif entschieden; wenn für einen Teil der Tarifpartner ein Tarifvertrag vorliegt, wird dieser Tarif bis zur Festlegung des definitiven Tarifs beschlossen.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2022 selbstständig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein können. Mit der Ablösung des Delegationsmodells durch das Anordnungsmodell soll die Versorgungssituation bei den von Psychologinnen und Psychologen durchgeführten Psychotherapien verbessert werden. Das erweiterte Angebot an Leistungserbringenden für die Psychotherapie und der einfachere Zugang zur Versorgung durch eine Anordnung der ärztlichen Grundversorgerinnen und -versorger sollen den Zugang zur Psychotherapie verbessern.
Der provisorische Tarif stellt den Vorrang der Verhandlungen der Tarifpartner nicht in Frage, vielmehr erlaubt er es, eine Gesetzeslücke abzuwenden. Er soll einzig verhindern, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einen schweren Liquiditätsengpass geraten, bis die definitiven Tarife bekannt sind.