Infolge der Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), in Kraft seit dem 1. Januar 2014, unterstehen Grundstücke, die kleiner als 2'500 m2 und nicht Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes sind, weder dem BGBB (Artikel 2 Abs. 3 BGBB) noch der Regelung über die Belastungsgrenze. Es ist daher nicht mehr nötig, sie aus der Unterstellung unter das BGBB zu entlassen.
Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
Die BGBB wurde in 2014 revisiert.
Veröffentlicht am 15. Juli 2014 - 08h30
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Herausgegeben von Behörde für Grundstückverkehr
Letzte Änderung: 15.07.2014 - 08h30